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Medienaufsicht fordert Änderungen bei Google News Showcase

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) wirft Google einen Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag vor und fordert Anpassungen beim Angebot Google News Showcase. Hintergrund der Entscheidung ist die Beschwerde eines Verlags, dass Google ihm keinen Zugang zum Showcase gewährt, wie die ZAK am Donnerstag in Berlin mitteilte. Beim Google News Showcase handelt es sich um ein Nachrichtenangebot, das den Verlegern in einem von Google gesetzten Rahmen Möglichkeiten zur Darstellung von Verlagsinhalten gibt.

Der Verlag, der sich beschwert hatte, war den Angaben zufolge aufgrund zu geringer Reichweite für den Showcase abgelehnt worden. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht vertritt die Ansicht, dass die Ausgestaltung des Reichweitenkriteriums kleineren und neu am Markt agierenden Anbietern keine realistische Chance biete, am Google News Showcase teilzunehmen – insbesondere in einer Phase, in der diese gerade auf den Zuwachs von Nutzern angewiesen seien. Dieses Vorgehen erschwere, dass neue Meinungen hinzutreten und damit Vielfalt im Markt entstehen könnte. Vor einer abschließenden Entscheidung habe Google Ireland Ltd. nun drei Monate Zeit, einen angepassten Kriterienkatalog vorzulegen, der diese Aspekte berücksichtigt.

Eva Flecken, Vorsitzende der ZAK, erklärte: „Auch im digitalen Zeitalter regulieren wir mit altbewährten medienrechtlichen Gesetzen und Prinzipien. Erprobte Kriterien wie hier die Vielfaltssicherung finden auch Anwendung auf neue Dienste.“ Eva-Maria Sommer, Direktorin der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, verwies darauf, dass die Bedeutung von journalistischen Plattformen für die Auffindbarkeit von Inhalten im Internet stetig zunehme. „So wie für alle Medienplattformen, die eine Mittlerrolle zwischen Medienanbietern und Nutzenden einnehmen, gilt auch für Google: Die Produkte müssen vielfältige Meinungen ermöglichen und auch neuen Angeboten eine faire Chance geben.“

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht ist das zentrale Organ der Medienanstalten. Es beschäftigt sich mit ihren Kernfragen der Zulassung und Kontrolle für bundesweite private Rundfunkveranstalter, der Aufsicht über Onlinemedien, der Regulierung von Plattformen sowie der Entwicklung des digitalen Rundfunks.