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Mediathek ohne Zustimmung eingebunden: ARD geht gegen Joyn vor

Die ARD hat rechtliche Schritte gegen den Streamingdienst Joyn von ProSiebenSat.1 eingeleitet, nachdem dieser die Mediatheken von ARD und ZDF ohne Zustimmung der beiden Sender in seine Plattform eingebunden hat. Auf der Webseite von Joyn sind beide Mediatheken in der Senderübersicht derzeit prominent über den eigenen Angeboten platziert. ARD und ZDF erklärten bereits am Dienstag auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd), dass dieses Vorgehen nicht abgesprochen sei. Am Mittwoch bestätigte die ARD auf Anfrage einen Bericht der Plattform „dwdl.de“, demzufolge der Senderverbund rechtliche Schritte eingeleitet hat.

„Über eine Zusammenarbeit rund um die ARD-Mediathek gab es Gespräche, in denen wir das von Joyn nun umgesetzte Modell explizit ausgeschlossen haben“, zitierte die Plattform eine ARD-Sprecherin: „Die von Joyn umgesetzte Form der Integration (Embedding) ist aus unserer Sicht rechtlich unzulässig und nicht im Sinne des öffentlich-rechtlichen Auftrags.“ Ausschlaggebend seien unter anderem Fragen des Urheberrechts.

Dem widerspricht Joyn. „Embedding ist entsprechend der stetigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof rechtlich zulässig“, teilte ein Sprecher von Seven.One Entertainment mit. Das bestätige, „mit Blick auf die Mediatheken von ARD und ZDF“, auch Mark D. Cole, Mitglied des von den Ländern eingesetzten Zukunftsrats zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht in Saarbrücken. „Wir setzen weiterhin auf Kooperation statt Konkurrenz und freuen uns auf das Gespräch mit den Intendanten zu dem Thema“, sagte der Sprecher.

Bei der Einbindung der beiden Mediatheken auf Joyn handle es sich um einen vorläufigen Beta-Test, um mit „den öffentlich-rechtlichen-Rundfunkanstalten zu prüfen, wie wir am besten die ARD- und ZDF-Mediatheken-Inhalte“ einbinden. „Wir stehen hierzu in einem intensiven Austausch mit den Öffentlich-Rechtlichen und werden konkret zum Beta-Testing in Kürze einen weiteren Gesprächstermin haben“, teilte der Sprecher mit.

Hintergrund der Testphase seien Lizenzabkommen zwischen dem Streamingdienst, der ARD und dem ZDF. Ende Januar gab Joyn bekannt, ab sofort mehrere Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu zeigen, darunter die „Lindenstraße“. Möglich sei dies durch eine Kooperation mit ARD Plus, der WDR Mediagroup und dem Medienunternehmen High View. Darüber hinaus sollen durch einen Lizenzvertrag mit ZDF Studios ab dem ersten Quartal dieses Jahres weitere mehr als 2.700 Programmstunden abrufbar sein.

Die ARD habe Joyn „mehrfach das Modell der Verlinkung von ARD-Inhalten angeboten“, daran halte der Senderverbund fest, sagte die ARD-Sprecherin „dwdl.de“.