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Mecklenburg: Umweltverbände klagen gegen Genehmigung zur Waldrodung

Zwei Umweltverbände haben beim Verwaltungsgericht Schwerin Klage eingelegt gegen die erste Genehmigung zur Rodung von 40 Hektar Wald für ein 130 Hektar großes Gewerbegebiet der Stadt Grabow (Landkreis Ludwigslust-Parchim). Die geplante Waldrodung widerspreche Landeswaldgesetz, Klimaschutzgesetz und Naturschutzrecht, teilte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am Freitag in Schwerin mit. Der BUND klage gemeinsam mit der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW), hieß es. Die Klage habe aufschiebende Wirkung, so dass eine Waldrodung vorläufig nicht möglich sei.

BUND und SDW berufen sich den Angaben zufolge darauf, dass es für Gewerbeansiedlungen an der A14 Alternativen ohne Waldrodung gibt. „Die alternativen Standorte für Gewerbeansiedlungen ohne Waldrodung liegen ebenfalls im Raum Ludwigslust-Grabow und nahe an der A14“, sagte Corinna Cwielag vom BUND laut Mitteilung. Die Umweltverträglichkeitsprüfung für die umstrittene Genehmigung habe andere Standorte als geeigneter benannt, die aber wieder verworfen worden seien. Laut BUND fehlt damit die Rechtfertigung für die Waldrodung nach dem Landeswaldgesetz.

Der geplanten Waldrodung stehe auch der gesetzliche Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland entgegen, hieß es. Nach dem Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom April 2021 (Az: 1 BvR 2656/18 -, Rn. 1-270) müsse das Vorhaben des Grabower Gewerbegebietes neu überprüft werden, da es erhebliche klimawirksame Folgen haben würde.

Auf 130 Hektar zusammenhängender Waldfläche will die Kleinstadt Grabow laut BUND ein Gewerbegebiet errichten. Für den ersten Teil des Gewerbegebietes über 40 Hektar wurde im Juli 2022 durch die Landesforst die Genehmigung zur Rodung des Waldes erteilt.