Das katholische Bistum Magdeburg weist die Forderung eines mutmaßlichen Missbrauchsopfers nach einer Million Euro Schadenersatz zurück. Stattdessen beruft sich die Diözese auf Verjährung, teilte sie am Mittwoch in Magdeburg mit.
Dabei geht es um den Fall eines Mannes, der Anfang der 1960er-Jahre von einem Priester in Delitzsch (Sachsen) mutmaßlich sexuell missbraucht wurde. Die Stadt gehört zum heutigen Bistum Magdeburg. Der Geistliche ist den Angaben zufolge bereits 1998 verstorben und sei nie angeklagt worden. Dem Bistum liegen nach eigener Aussage keine schriftlichen Nachweise vor, die die Anschuldigungen belegen würden.
Im Jahr 2005 habe der Betroffene 25.000 Euro als Entschädigung erhalten. Das Bistum geht nach eigenen Angaben davon aus, dass mit der Zahlung im Rahmen einer außergerichtlichen Vereinbarung mögliche Ansprüche des Betroffenen abgegolten sind.
Zusätzlich habe der Betroffene nach Einführung des Verfahrens der Unabhängigen Kommission zur Anerkennung des Leids (UKA) im Jahr 2023 weitere 30.000 Euro erhalten. Dabei werde, anders als in einem gerichtlichen Verfahren, lediglich eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt und kein Beweis im juristischen Sinne gefordert.