Paare, in denen einer besonders viel verdient, nutzen oft das Steuerklassenmodell III/V. Die Partner mit dem niedrigeren Einkommen zahlen dabei besonders viel Lohnsteuer. Das soll der Vergangenheit angehören.
Die Lohnsteuerabzüge für Ehepaare sollen in einigen Jahren in vielen Fällen geändert und mehr an das jeweilige Einkommen der Ehepartner angepasst werden. Dazu sollen für Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften ab 2030 die Steuerklassen III und V wegfallen und in die Steuerklasse IV mit dem sogenannten Faktorverfahren überführt werden. Das geht aus einem am Mittwoch von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf hervor.
Mit der Reform werde die Lohnsteuerbelastung gerechter auf die Eheleute und Lebenspartner verteilt, heißt es darin. Bei Paaren mit unterschiedlich hohen Einkommen profitiert bislang besonders der Partner mit dem höheren Einkommen in Steuerklasse III von geringeren monatlichen Abzügen bei der Lohnsteuer. Derjenige mit dem niedrigeren Einkommen in Steuerklasse V – häufig sind dies Frauen – muss hingegen deutlich höhere Abzüge und damit ein niedrigeres monatliches Nettoeinkommen hinnehmen. Das hat auch Auswirkungen auf Leistungen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld. In der Summe haben Paare aber häufig zunächst mehr Netto vom Brutto.
Durch die beim Modell der Steuerklassen III/V verpflichtende Steuererklärung werden die monatlichen Lohnsteuerabzüge dann mit der tatsächlich fälligen Steuer verrechnet. Dadurch kommt es in dieser Variante häufig zu Nachzahlungen. Beim Modell der Steuerklasse IV mit Faktorverfahren werden die monatlichen Abschläge dagegen so verteilt, dass es in der Regel kaum zu Nachzahlungen kommen soll.
Mit dem umstrittenen Ehegattensplitting hat die Änderung der Steuerklassen nichts zu tun. Das Verfahren, das – unabhängig von der Verteilung der Einkommen untereinander – zu einer gleichen Besteuerung von Ehepaaren und Lebenspartnerschaften führt, kommt weiterhin zum Tragen. Auch beim Faktorverfahren der Steuerklasse IV wird das Splitting in Zukunft berücksichtigt.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte die Reform der Steuerklassen gleichwohl als Startpunkt in Richtung Abschaffung des Ehegattensplittings interpretiert. Dem hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) widersprochen und betont, dass das Ehegattensplitting bleibe. Eine Abschaffung könnte eine Steuererhöhung für viele Paare bedeuten. Befürworter versprechen sich dagegen Anreize für Frauen, mehr erwerbstätig zu sein. SPD, Grüne und FDP hatten sich im Koalitionsvertrag auf die Reform der Steuerklassen verständigt.