Bei den „Aktionswochen gegen Cybergrooming“ hat das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt (LKA) jeweils Anfang November und Anfang Dezember zahlreiche Manipulationsversuche von Minderjährigen oder jungen Volljährigen über das Internet festgestellt. 93 Strafanzeigen wurden gegen Tatverdächtige erstattet, wie das LKA am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2022 zählte das Landeskriminalamt 646 Fälle von „Cybergrooming“, die Ermittlungen im Rahmen der Aktionswochen erstreckten sich über zehn Tage.
Als „Cybergrooming“ wird die Manipulation Minderjähriger sowie junger Volljähriger über das Internet bezeichnet. Das Ziel ist es, das Opfer in eine Falle zu locken, um Straftaten wie sexuell motivierte Übergriffe bis hin zur Vergewaltigung zu begehen. Die Täter versuchen dabei, Minderjährige zu überreden, Fotos zu schicken oder sich in Video-Gesprächen freizügig oder nackt zu zeigen. Dabei werden Aufnahmen hergestellt, die die Täter als Druckmittel verwenden. Oft geht es um Pornographie oder Geld, nicht selten aber auch um die Anbahnung eines sexuellen Missbrauchs.
Im Zuge der Aktionswochen tarnten sich Ermittlerinnen und Ermittler des LKA den Angaben zufolge als Kinder und bewegten sich auf den Lieblingsseiten und in der Lieblingsforen von Jungen und Mädchen. Dabei registrierten sie die Straftaten.
„Die Zahlen zeigen deutlich, wie groß und dreckig der Sumpf ist, in dem meine Ermittlerinnen hier fischen“, sagte der LKA-Direktor Ingo Wünsch. Auch wenn die technischen und rechtlichen Möglichkeiten im Kampf gegen die Täter besser seien als noch vor Jahren, mache „die schiere Menge an Tätern und Tatgelegenheiten“ den Ermittlerinnen und Ermittlern „sehr zu schaffen“, räumte der ehemalige Chef der Stabsstelle für Kinderpornographie ein. Deshalb seien im Kampf gegen dieses Phänomen auch Eltern, Lehrer und Politiker sowie Anbieter von Internet-Plattformen und Social-Media-Dienste gefragt.
Viele Handlungen im Zusammenhang mit „Cybergrooming“ sind illegal, wie es hieß. So ist es etwa strafbar, Minderjährige zu sexuellen Handlungen in der realen und digitalen Welt zu überreden oder ihnen pornographische Inhalte verfügbar zu machen. Bereits der Versuch in den genannten Fällen ist eine Straftat.