Artikel teilen

Landtag beschließt Reform des saarländischen Medienrechts

Der Landtag des Saarlandes hat am Dienstag in Saarbrücken mit den Stimmen der SPD-Mehrheitsfraktion die Reform des saarländischen Medienrechts in Zweiter Lesung verabschiedet. CDU- und AfD-Fraktion stimmten dagegen. Die Reform besteht aus einem Gesetz über den Saarländischen Rundfunk (SR) und einem Saarländischen Mediengesetz. In den vorangegangenen Anhörungen im Medienausschuss hatten Expertinnen und Experten Lob für, aber auch Kritik an der Reform geäußert.

Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) bezeichnete das SR-Gesetz als notwendig, um Akzeptanz für ein „notwendiges System“ zu schaffen. „Ich blicke gerade auf eine Gesellschaft, die extrem verunsichert ist, die mit einer Vielzahl von nicht wegzudiskutierenden Veränderungen konfrontiert ist, und für sich Orientierung und Sicherheit sucht.“ Qualitätsjournalismus leiste einen Beitrag zu aufgeklärten, informierten und entscheidungsfähigen Bürgerinnen und Bürgern. Dieser brauche auch eine auskömmliche Finanzierung. Wenn die Strukturen stimmten, sei sie auch bereit, ihre „Hand für eine Gebührenerhöhung zu erheben“, betonte Rehlinger.

Der SR wird künftig von einem Direktorium geleitet. Dieses besteht aus dem Intendanten Martin Grasmück sowie zwei weiteren Direktoren, die die Bereiche Verwaltung und Technik sowie Programm und Information vertreten. Der Intendant erhält ein Letztentscheidungsrecht, wenn keine Einigung zustande kommt. Auch wird das Gehalt des Intendanten auf etwa 180.000 Euro im Jahr gedeckelt – zurzeit verdient Grasmück 245.000 Euro.

Der SR-Rundfunkrat schrumpft von 38 auf 26 Mitglieder. Neu dabei sind muslimische Verbände und die Digitalwirtschaft. Mitglieder der Landesregierung gehören dem Gremium nicht mehr an, die Landtagsfraktionen dürfen nur noch beratende Mitglieder entsenden. Die maximale Amtszeit im Rundfunkrat beträgt künftig insgesamt zwölf Jahre. Auf ein männliches Mitglied muss eine Frau folgen und umgekehrt. Stellvertretende Rundfunkratsmitglieder können künftig in Ausschüsse gewählt werden.

Die stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Jutta Schmitt-Lang bezeichnete den Gesetzgebungsprozess als „gepflastert mit verpassten Chancen“. Bei der über einen Abänderungseintrag hinzugefügten Richtlinienkompetenz des Intendanten habe die SPD in letzter Sekunde die Notbremse gezogen. Der Rundfunkrat sei aber bei zunehmenden Aufgaben geschwächt.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Josef Dörr kritisierte unter anderem das vorgesehene Leitungsteam. „Jede Lösung, die die Autorität des Intendanten oder der Intendantin schwächt, ist schlecht“, betonte er.

Das Saarländische Mediengesetz sieht wiederum etwa Anpassungen bei der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) vor. So wird der Direktor oder die Direktorin künftig vom Medienrat und nicht mehr vom Landtag gewählt. Zudem soll die LMS auch Lokaljournalismus fördern können.