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Landestierschutzbeauftragte: Abschuss von Wölfen nur als Ausnahme

Wölfe sollten nach Ansicht der Bremer Landestierschutzbeauftragten Sibylle Wenzel nur in Ausnahmefällen abgeschossen werden. Die Pläne der Bundesregierung, dass Wölfe auch ohne Anlass getötet werden können, gehe zu weit, kritisierte Wenzel am Freitag. „Denn auch Hunde sind für eine nicht unerhebliche Anzahl an Übergriffen verantwortlich.“

Der Beauftragten zufolge will die Bundesregierung erlauben, Wölfe bereits nach dem ersten Übergriff auf Nutztiere zu töten. „Dies bedeutet, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Tiere getötet werden, die nicht im Zusammenhang mit dem Übergriff stehen.“ Werde außerdem keine Schonzeit eingehalten, könnten auch Elterntiere getötet werden, deren Jungtiere dann qualvoll verenden.

Das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz forderten einen vernünftigen Grund für das Fangen, Verletzen oder Töten eines Tieres und damit auch des Wolfes. Bevor überhaupt über eine Tötung eines Wolfes oder gar eines ganzen Rudels nachgedacht werden könne, müssten zunächst alle milderen Mittel konsequent und flächendeckend ausgeschöpft werden, unterstrich Wenzel.

Dazu zählten die bevorzugte Nutzung dorfnaher Weiden mit wolfssicheren Weidehütten und die Haltung der Tiere in Ställen über Nacht, erläuterte Wenzel. Zusätzlich müsse der Weidetierschutz flächendeckend mit geeigneten Weidezäunen und wehrhaften Herden mit Herdenschutzhunden ausgeweitet werden. Darüber hinaus sollten Jäger weniger Reh- und Rotwild schießen, damit diese als Nahrungsquelle für den Wolf blieben.