Die bayerische Landeskirche und die Diakonie Bayern setzen sich anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte (10. Dezember) für einen Flüchtlingsschutz unter menschenwürdigen Bedingungen ein. Die Debatte um die Migrationspolitik werde in Deutschland zunehmend einseitig und unsachlich geführt, beklagten Landesbischof Christian Kopp und Diakoniepräsidentin Sabine Weingärtner in einer Mitteilung am Montag.
So bediene etwa die Forderung, das im Grundgesetz verankerte individuelle Recht auf Asyl abzuschaffen, nicht nur rechtsextreme Ressentiments, sondern verkenne auch die Realität, hieß es weiter. Nur 0,8 Prozent der Geflüchteten, die 2023 nach Deutschland kamen, erhielten laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Schutz nach dem Grundgesetz. In der überwiegenden Zahl der Fälle greife der Schutz nach dem Europa- und Völkerrecht, so Weingärtner. „Das individuelle Recht auf Asyl, der Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention und der subsidiäre Schutz – sie alle müssen erhalten bleiben, allein schon aufgrund der Geschichte Deutschlands.“
„Wer Menschenrechte für sich einfordert, kann sie Opfern von Verfolgung und Gewalt nicht absprechen“, sagte Landesbischof Christian Kopp. „Es steht uns schlecht zu Gesicht, andere Länder wegen ihrer Flüchtlingspolitik zu kritisieren und dabei unsere eigenen Grundsätze über Bord zu werfen.“ Deutschland solle sich vielmehr aktiv gegen eine EU-Politik der Abschottung und Ausgrenzung auf europäischer Ebene einsetzen. „Wir sind dankbar für jedes zivilgesellschaftliche Engagement, wir müssen aber die politischen Bemühungen weiter stärken“, sagten die Diakoniepräsidentin und der Landesbischof.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete am 10. Dezember 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie formuliert in insgesamt 30 Artikeln bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. (00/3896/09.12.2024)