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Landesbeauftragter fordert Änderungen an Entwurf für SED-Opfer-Gesetz

Der Thüringer Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Peter Wurschi, fordert Änderungen am geplanten Gesetz zur Unterstützung von Opfern politischer Repression in der DDR. Es gebe in dem Entwurf zwar Stellschrauben, „die im Interesse der Opfer gedreht werden“, sagte Wurschi dem Evangelischen Pressedienst (epd). Wesentliche Teile wie eine angemessene Höhe der Opferrente sowie die versprochene Regelung zur Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden fehlten aber. Wurschi sieht zudem Thüringer Opfer von Zwangsaussiedlungen benachteiligt.

Der Thüringer Landesbeauftragte gehört zu den Sachverständigen, die am Mittwoch im Rahmen einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags Stellung zum Gesetzentwurf für Verbesserungen für SED-Opfer nehmen. Der Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht unter anderem vor, die Erhöhung der SED-Opferrente an die Entwicklung der gesetzlichen Rente anzupassen.

Wurschi begrüßt das, hält aber eine vorherige pauschale Erhöhung für notwendig. „Wenn man sieht, dass die Opferrente zuletzt 2019 angehoben wurde, die gesetzliche Rente seitdem aber jedes Jahr gestiegen ist, wäre das nur angemessen“, sagte er. Er plädiert für eine Erhöhung der aktuell 330 Euro monatlich um 50 bis 70 Euro, bevor die Dynamisierung greift.

Wurschi kritisiert zudem, dass der Entwurf von Buschmann anders als im Koalitionsvertrag vereinbart keine Erleichterungen bei der Anerkennung gesundheitlicher Schäden vorsieht, die auf politische Verfolgung zurückzuführen sind. Der Entwurf argumentiert, dass dies durch die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts nicht mehr nötig sei. Wurschi hielt dagegen, die Reform gelte erst seit diesem Jahr und es müsse sich noch erweisen, ob das in der Praxis für die Betroffenen praktikabel sei. „Einfacher, deutlicher und letztlich auch für die Betroffenen nachvollziehbarer wäre eine Entschädigungsregel wie im Soldatengesetz, wo ein kausaler Zusammenhang zur Schädigung automatisch angenommen wird“, sagte er.

Als „Schlag ins Gesicht der Betroffenen“ bezeichnet Wurschi, dass Thüringerinnen und Thüringer bei der im Entwurf vorgesehenen Einmalzahlung an Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem damaligen DDR-Grenzgebiet ausgenommen werden sollen. Zwangsausgesiedelte sollen eine Zahlung in Höhe von 1.500 Euro erhalten, es sei denn, sie haben dafür bereits Ausgleichszahlungen erhalten. Der Entwurf verweist dabei explizit auf die in Thüringen Ende der 1990er Jahre über eine Stiftung gezahlten Leistungen. „Das halte ich nicht für angebracht“, sagte Wurschi. Die Opfer von Zwangsaussiedlungen müssten vom Gesetzgeber gleichbehandelt werden.