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Land verdoppelt Zuschüsse für Praxisgründungen

Thüringen verdoppelt die maximale Summe der Startprämien für die Übernahme oder Eröffnung von Arztpraxen in ländlichen Regionen. Künftig gewähre das Gesundheitsministerium einen Investitionskostenzuschuss von bis zu 40.000 Euro. Neben Arztpraxen greife diese Regelung auch für Apotheken und Zahnarztpraxen, teilte das Ministerium am Mittwoch in Erfurt mit.

Mit der Unterstützung hofft die Landesregierung, den zunehmenden Mangel an Medizinerinnen und Medizinern in Thüringen abzubremsen. Eine flächendeckende und bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung sei ein zentrales Anliegen der Landesregierung, erklärte das Ministerium. Gerade Berufseinsteigern fehle es aber oft an ausreichendem Eigenkapital für eine Praxisgründung.

Landesgesundheitsministerin Heike Werner (Linke) forderte, dass der Weg zur nächsten Arztpraxis oder zur nächsten Apotheke so kurz wie möglich sein solle. Damit das trotz des zunehmenden Fachkräftemangels so bleibt, müsse die ambulante medizinische Versorgung gestärkt werden.

Noch allerdings bleiben nachhaltige Erfolge aus. Die Zahl der Mediziner, Zahnmediziner und Apotheker nimmt im Vergleich zur Thüringer Gesamtbevölkerung seit Jahren überproportional ab. So praktizierten laut Landesamt für Statistik Ende es vergangenen Jahres nur noch 2.324 Ärzte und Ärztinnen in freier Niederlassung. Im Jahr 2012 waren es noch 2.836. Dringender Handlungsbedarf besteht auch im zahnärztlichen Bereich. Etwa zwei Drittel der Thüringer Zahnärzteschaft sind älter als 50 Jahre.