Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung Baden-Württemberg ist erneut zurückgegangen. Die Quote betrug im Jahr 2023 noch 3,88 Prozent, heißt es in einem am Freitag in Stuttgart veröffentlichten Bericht der Landesregierung. Damit wurde die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtquote von fünf Prozent zum neunten Mal in Folge nicht erreicht.
Das Land musste laut Bericht für das vergangene Jahr eine Ausgleichsabgabe in Höhe von knapp 4,6 Millionen Euro entrichten. Acht von zwölf Ministerien verfehlten demnach die Pflichtquote.
Im Vergleich zu den Vorjahren setzte sich der negative Trend fort. 2022 lag die Quote bei 3,99 Prozent, 2021 bei 4,12 Prozent. Besonders niedrig fiel die Quote im Kultusministerium mit 3,12 Prozent und im Wissenschaftsministerium mit 3,49 Prozent aus. Am höchsten war sie im Sozialministerium mit 6,98 Prozent und im Verkehrsministerium mit 6,6 Prozent.
Die betroffenen Ministerien nennen unterschiedliche Gründe für das Verfehlen der Quote. Im Polizeivollzugsdienst, der etwa 60 Prozent des Personalkörpers im Innenministerium ausmacht, erschweren besondere körperliche Anforderungen die Einstellung schwerbehinderter Menschen. Das Kultusministerium verweist auf den geringen Anteil schwerbehinderter Bewerber für den Schuldienst, besonders in der typischen Altersgruppe der Berufseinsteiger.
Als positives Zeichen werten die Ministerien die Vergabe von Aufträgen an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Diese stieg im Jahr 2023 auf über 206.000 Euro und erreichte damit erstmals wieder das Niveau vor der Corona-Pandemie.
Insgesamt wurden im vorvergangenen Jahr 399 schwerbehinderte Beamte und Beschäftigte, 11 Auszubildende, 28 Beamtenanwärter sowie 22 Referendare neu eingestellt. (0853/11.04.2025)