Am Ende hat dann doch die Vernunft gesiegt: Weil ihre Klagen auf Schulbefreiung für einen Weihnachtsmarkt-Besuch mit der Oma in Bremen keine Aussicht auf Erfolg hatten, zogen die Eltern zweier Würzburger Grundschüler diese wieder zurück. Wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte, habe der Verwaltungsrichter in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch auf die Aussichtslosigkeit der Klage hingewiesen. Daraufhin wurden die Klagen der Eltern und im Namen der beiden Erst- und Viertklässler zurückgenommen.
Der Streit zog sich seit einem Jahr. Die Eltern hatten im Dezember 2022 bei ihrer Grundschulleitung eine Unterrichtsbefreiung für Donnerstag, Freitag und Montag beantragt. Die Eltern – der Vater ist Rechtsanwalt – wollten an diesen fünf Tagen mit den Kindern nach Bremen fahren, um mit der gehbeeinträchtigten Oma den dortigen Weihnachtsmarkt besuchen zu können. Die Schulleitung lehnte ab. Die Eltern hatten ihren Antrag damit begründet, dass die Kinder auch während der Corona-Pandemie für viele Tage nicht vor Ort in der Schule gewesen und durch die elterliche Beschulung keinerlei Nachteile in ihrer schulischen Entwicklung entstanden seien.