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Eltern ziehen Klage auf Schulbefreiung für Oma-Besuch zurück

Am Ende hat dann doch die Vernunft gesiegt: Weil ihre Klagen auf Schulbefreiung für einen Weihnachtsmarkt-Besuch mit der Oma in Bremen keine Aussicht auf Erfolg hatten, zogen die Eltern zweier Würzburger Grundschüler diese wieder zurück. Wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte, habe der Verwaltungsrichter in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch auf die Aussichtslosigkeit der Klage hingewiesen. Daraufhin wurden die Klagen der Eltern und im Namen der beiden Erst- und Viertklässler zurückgenommen.

Der Streit zog sich seit einem Jahr. Die Eltern hatten im Dezember 2022 bei ihrer Grundschulleitung eine Unterrichtsbefreiung für Donnerstag, Freitag und Montag beantragt. Die Eltern – der Vater ist Rechtsanwalt – wollten an diesen fünf Tagen mit den Kindern nach Bremen fahren, um mit der gehbeeinträchtigten Oma den dortigen Weihnachtsmarkt besuchen zu können. Die Schulleitung lehnte ab. Die Eltern hatten ihren Antrag damit begründet, dass die Kinder auch während der Corona-Pandemie für viele Tage nicht vor Ort in der Schule gewesen und durch die elterliche Beschulung keinerlei Nachteile in ihrer schulischen Entwicklung entstanden seien.

Ihre im Juni 2023 eingereichte Klage begründeten die Eltern damit, dass die Schulpflicht in die Grundrechte der Schüler und Eltern eingreife, etwa die allgemeine Handlungsfreiheit, die Unverletzlichkeit der Freiheit sowie die Freizügigkeit. Das Schulamt hielt die Entscheidung der Schule für rechtmäßig. Eine Schulbefreiung sei nur bei Vorliegen begründeter Ausnahmefälle möglich. In diesem Fall wäre es auch ohne Schulbefreiung möglich gewesen, zur Oma zu fahren. Grundsätzlich seien Schulbefreiungen rund ums Wochenende nicht möglich, weil sie eben gerade nicht zur „Ermöglichung disponibler Freizeitaktivitäten“ gedacht seien. (00/3912/30.11.2023)