Bedeutendes Kulturgut in Deutschland ist schützenswert. Wie das zu geschehen hat, legt das Kulturgutschutzgesetz seit 2016 fest. Jetzt soll die Rechtsgrundlage überarbeitet werden.
Das Kulturgutschutzgesetz soll anwenderfreundlicher und praxisorientierter werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Die Änderung soll das seit 2016 bestehende Gesetz auch an die EU-Einfuhrverordnung anpassen. Die Grundzüge des Ursprungsgesetzes bleiben aber bestehen.
Konkret sieht der Gesetzentwurf von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) einen leichteren internationalen Leihverkehr zwischen Museen bei Forschungs- und Restaurierungsprojekten vor. Hier sollen – archäologisches Kulturgut ausgenommen – Sorgfaltspflichten künftig erst ab einem Wert von 5.000 Euro greifen. Auch Sicherstellungen durch die Landeskulturbehörden werden künftig klarer geregelt.