Artikel teilen

Kritik an geplanter Cannabis-Teillegalisierung hält an

Nach langer Auseinandersetzung will der Bundestag am Freitag namentlich abstimmen. Die Regelung ist auch in der SPD umstritten. Ärzteverbände warnen vor Gefahren für den Gesundheitsschutz.

Auch am Tag vor der Entscheidung des Bundestages über eine Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken hält die Kritik an. Der Verband der Kinder- und Jugendärzte äußerte am Donnerstag gegenüber der “Ärzte Zeitung” (Online-Ausgabe) die Befürchtung, dass die Droge vermehrt an Kinder und Jugendliche “durchgereicht wird”. Der Bundestag will an diesem Freitag in namentlicher Abstimmung über den Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) entscheiden.

Das Gesetz soll zum 1. April in Kraft treten. Allerdings hat Bayern bereits angekündigt, den Bundesrat anzurufen. Damit könnte sich der Termin verzögern. Carmen Wegge (SPD) zeigte sich gegenüber dem Nachrichtenportal “watson” überzeugt, dass das Gesetz kommen wird, obgleich einige SPD-Abgeordnet dagegen stimmen wollen. Die Union bekräftigte ihre grundsätzliche Kritik an der Regelung. Sie spricht sich wie auch die AfD in einem eigenen Antrag gegen die Legalisierung aus.

Laut Gesetzentwurf soll der Besitz von Cannabis bis zum 25 Gramm für Erwachsene straffrei sein; im privaten Raum liegt die Grenze beim Eigenanbau bei 50 Gramm. Ferner soll der Besitz von bis zu drei Pflanzen pro Person erlaubt sein. Das Gesetz ermöglicht zudem Anbauvereinigungen die Herstellung zum Eigenkonsum.

Für Minderjährige sind Besitz und Konsum weiter verboten. Außerdem gilt ein Konsumverbot in Schutzzonen, also etwa in der Nähe von Schulen und Kinderspielplätzen. Wird die jeweils zulässige Obergrenze beim Besitz überschritten, gilt dies je nach Menge als Ordnungswidrigkeit oder Straftat.

Der Gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge, warf Lauterbach vor, gesundheitliche Schäden besonders bei Kindern und Jugendlichen billigend in Kauf zu nehmen. Am Wochenende hatten die Innenminister der Länder parteiübergreifend vor einer Legalisierung gewarnt. Es seien “gravierende negative Auswirkungen auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, den Kinder- und Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz” zu befürchten. Damit nahmen sei Bedenken auf, die auch Ärzteverbände, Juristen, Kriminalbeamte und die Polizeigewerkschaft teilen.