Artikel teilen:

Kritik an Bearbeitungszeit von Wohngeldanträgen

Die Landesarmutskonferenz Berlin kritisiert die schleppende Bearbeitung von Wohngeldanträgen in den Berliner Behörden. So kämen auch in diesem Sommer viele Wohngeldempfänger auch nicht ermäßigt ins Schwimmbad, weil die Bescheide auf den Ämtern nicht rechtzeitig bearbeitet würden, teilte der Zusammenschluss von sozialen Initiativen, Trägern und Verbänden am Dienstag in der Bundeshauptstadt mit: „Wir fordern hier endlich eine Lösung und eine Verlängerung der Bescheide!“ Die mehr als 43.000 Haushalte in Berlin, die Wohngeld erhalten, seien auf gültige Bescheide der Ämter angewiesen.

Der Personalmangel in der Verwaltung dürfe sich nicht negativ auf die ärmsten Menschen der Gesellschaft auswirken. Die Bescheide, die eine Gültigkeit von einem Jahr haben, müssten in jedem Jahr neu beantragt werden. Der Bearbeitungszeitraum auf den Ämtern liege in den Berliner Bezirken bei acht bis 23 Wochen.

„Wohngeldempfänger erhalten in dieser Zeit noch nicht das ihnen zustehende Wohngeld und können somit nicht am gesellschaftlichen Leben teilhaben“, kritisierte die Landesarmutskonferenz. Das bedeute zum Beispiel, dass Rentner und Geringverdienende nicht mit ihren Kindern und Enkelkindern ermäßigt das Schwimmbad besuchen, in den Zoo, den Britzer Garten oder den Tierpark gehen sowie die VBB-Kundenkarte S kaufen können. Das betreffe gerade arme wohngeldberechtigte Familien, die sich sowieso keine Reise leisten können. Gefordert werde daher neben einer schnelleren Bearbeitung der Anträge eine vorläufige Verlängerung der Bescheide, bis die Folgeanträge bearbeitet werden konnten.