Die badische evangelische Landesbischöfin Heike Springhart hat sich erneut zur Debatte um eine mögliche Neuregelung des Abtreibungsparagrafen 218 geäußert. „Wir stehen an der Seite des Lebens“, sagte Springhart am Montagabend beim Jahrespressegespräch der Landeskirche in Karlsruhe. Es gehe um den „Kernkonflikt zwischen ungeborenem Leben und der schwangeren Frau“. Daher sprach sie sich für die Beibehaltung der Beratungspflicht aus. Diese nehme ernst, in welchem Dilemma die Frauen stünden.
Die Theologin hob dabei die gesellschaftliche Verantwortung hervor. Ungewollt schwangere Frauen bräuchten Unterstützung. Die Entscheidung, das Kind abzutreiben, sei keine isolierte, wenn auch eine individuelle Entscheidung. Entscheidend sei, dass „uns das Leben geschenkt ist“.
Das gelte für den Anfang und für das Ende des Lebens. Leben ereigne sich, nicht alles sei machbar oder planbar, so Springhart. Allerdings dürften Eltern nicht stigmatisiert werden, unabhängig davon, wie sie sich im Schwangerschaftskonfliktfall entscheiden.
Der Bundestag hatte vergangene Woche über einen Gesetzentwurf debattiert, demzufolge Abtreibungen nicht mehr im Strafrechtsparagrafen 218 geregelt werden sollen. Die Beratungspflicht für Frauen wird beibehalten, die Bedenkzeit von drei Tagen zwischen Beratung und Eingriff soll entfallen. Die Kosten eines Abbruchs sollen die Krankenkassen übernehmen. Rund 320 Abgeordnete der 733 Mitglieder des Bundestags unterstützen den Entwurf. (2769/10.12.2024)