Am Wochenende war der Referentenentwurf zur Krankenhausreform bekannt geworden. Nun hagelt es Kritik von allen Seiten. Dabei soll die Reform laut Minister Lauterbach schon Anfang 2025 in Kraft treten.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Länder möglichst schnell an der Debatte über den Gesetzentwurf zur Krankenhausreform beteiligen. Er hoffe, dass sich das Kabinett zügig mit dem Entwurf befassen könne, sagte Lauterbach am Montag in Berlin. Dann starte auch die Länder- und Verbändeanhörung. Am Wochenende war bekanntgeworden, dass der Entwurf in die Ressortabstimmung gegangen war. Viele Verbände und die Union kritisieren den Entwurf, einige Bundesländer bemängeln eine fehlende Beteiligung.
Laut Entwurf, über den Medien berichteten, sollen die Kliniken künftig 60 Prozent der Vergütung allein schon dafür bekommen, dass sie Leistungen vorhalten. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen sein. Sie sollen einheitliche Qualitätsvorgaben absichern. Extra-Geld wird laut Referentenentwurf ab 2027 veranschlagt, etwa für die Bereitstellung von Kindermedizin-, Geburtshilfe-, Schlaganfall- und Intensiv-Stationen.
Das Gesetz soll nach den Plänen des Ministeriums noch im April im Bundeskabinett beschlossen werden und möglichst Anfang 2025 in Kraft treten. Es soll nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat sein, über eine spätere Rechtsverordnung zur Festlegung von Leistungsgruppen und Qualitätskriterien sollen die Bundesländer mit entscheiden dürfen.
Die Arbeiterwohlfahrt erklärte, es sei gut, dass die Krankenhausreform mit dem nun vorliegenden Entwurf konkretere Züge annehme. Aber so wie das Großprojekt angegangen werde, drohe es als teurer Papiertiger zu enden. Zentrale Punkte blieben weiterhin offen. So werde etwa die verbindliche Definition der Leistungsgruppen nachgelagert, aber die schnelle Gießkannen-Finanzierung mit der Refinanzierung der Tariferhöhungen einfach fortgesetzt. Zudem solle die Finanzierung des Krankenhausumbaus offenbar wie befürchtet allein zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung gehen und damit auf Kosten der Beitragszahlenden gestemmt werden – ohne Einbeziehung des Bundes oder der Privaten Krankenversicherung.
Die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, betonten in einer gemeinsamen Erklärung, dass ministerielles Wunschdenken sowie ein Verkennen der realen Versorgungssituation den neuen Entwurf prägten. Hinzu kämen teure, milliardenschwere “Pseudo-Infusionen”, um auch “noch das kleinste und unrentabelste Krankenhaus irgendwie über Wasser halten zu können”. Es stelle sich zudem die Frage, woher die Hausärzte kommen sollten, die in den geplanten Versorgungszentren arbeiten sollten.
Der Geschäftsführer des Verbandes der Innungskrankenkassen, Jürgen Hohnl, erklärte, das Gesetzgebungsverfahren sei überfällig gewesen. Es bleibe kritisch anzumerken, dass die Umgestaltung der Krankenhausstrukturen über den Gesundheitsfonds und damit über die Beitragszahlenden finanziert werden solle.