Im Rahmen der für NRW vorgesehenen neuen Krankenhausplanung startet die Landesregierung eine neue Anhörungsrunde. Nach der Auswertung von rund 500 Stellungnahmen, die Krankenhäuser, Krankenkassen, Kommunen und Mitglieder des Landesausschusses für Krankenhausplanung seit dem Frühsommer an das Gesundheitsministerium gerichtet hatten, können die Beteiligten erneut eine Stellungnahme abgeben und auf Anpassungsvorschläge der Landesregierung reagieren, wie das Ministerium am Mittwoch in Düsseldorf erläuterte.
Nach der Analyse der seit Sommer eingegangenen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten erwäge das Land bei rund 100 Planungsentscheidungen einzelne Anpassungen bei der Verteilung der Leistungsgruppen, erläuterte das Ministerium. Die Verfahrensbeteiligten seien über diese neuen Planungsüberlegungen des Landes informiert worden, und alle erhielten nun nochmals Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Die Frist dafür endet am 18. November.
Die Feststellungsbescheide, mit denen allen Krankenhäusern die Entscheidungen über ihre künftigen Aufgabenschwerpunkte verbindlich mitgeteilt werden, werden dann bis zum Jahresende versandt, wie es hieß. Diese Bescheide sollen grundsätzlich zum 1. April 2025 in Kraft treten. Darüber hinaus werde das Ministerium dem Landesausschuss für Krankenhausplanung vorschlagen, für bestimmte Leistungsgruppen eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 für die Umsetzung vorzusehen, hieß es.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte die Bedeutung der Beteiligung der Akteure während des Verfahrens als Schlüssel zum Erfolg für Reformen in der stationären Gesundheitsversorgung. NRW sei mit der Einführung von Leistungsgruppen und Qualitätsvorgaben bundesweit Vorreiter. Die Landesregierung nehme die Expertise derjenigen, die die Planung vor Ort konkret umsetzen müssten, ernst.
Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Planungen in NRW betreffen den Angaben nach etwa die Erfüllung der Mindestvoraussetzungen: Damit einem Krankenhaus bestimmte Leistungsgruppen zugeteilt werden können, muss es Mindestvoraussetzungen erfüllen, die im neuen Krankenhausplan des Landes festgeschrieben sind, wie der Minister erläuterte. Dabei könne es um Fallzahlen bestimmter Behandlungen gehen oder um die personelle und technische Ausstattung. „Manche Krankenhäuser konnten im Anhörungsverfahren nachweisen, dass sie sich so weiterentwickelt haben, dass sie die Kriterien für bestimmte Bereiche nun doch erfüllen.“
Als ein weiteres Beispiel für überarbeitete Planungsüberlegungen nannte Laumann den Bereich von Kooperationen: Krankenhäuser, die komplexe Leistungen anbieten, zum Beispiel bei der Versorgung von Frühgeborenen, benötigen zur Unterstützung benachbarte Häuser, die die weniger schweren Fälle übernehmen. „Wenn solche Kooperationen in der Anhörung nachgewiesen werden konnten, wurde dies ebenfalls berücksichtigt.“