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Kosten für junge Flüchtlinge: Staatsanwaltschaft Gießen ermittelt

Die Staatsanwaltschaft Gießen ermittelt wegen des Anfangsverdachts der Untreue im Zusammenhang mit Kostenabrechnungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Zuvor sei eine Strafanzeige eingegangen, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Hauburger, am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage mit. Der Hessische Rundfunk (hr) hatte am Dienstag berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Gießen gegen die frühere Oberbürgermeisterin der Stadt, Dietlind Grabe-Bolz (SPD), wegen des Anfangsverdachts der Untreue ermittelt.

Die Staatsanwaltschaft habe im Rahmen eines Vorermittlungsverfahrens zunächst geprüft, ob es in der Stadt Gießen in den Jahren 2017 und 2018 bei der Abrechnung von Leistungen bei der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern zu einem strafrechtlich relevanten Fehlverhalten gekommen sein könnte.

Hinsichtlich eines Großteils der in der Strafanzeige genannten Vorwürfe wurde die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zwischenzeitlich abgelehnt, wie Hauburger weiter mitteilte. Lediglich bezüglich eines Aspekts sei seitens der Staatsanwaltschaft ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Untreue eingeleitet worden.

Hierbei werde untersucht, ob die Stadt Gießen pflichtwidrig auf eine Rückforderung der etwaig überhöhten Zahlungen an Ärzte verzichtet hat. Laut hr soll die Stadt in einzelnen Fällen statt dem üblichen Kassensatz den bis zu 2,3-fachen Satz wie für Privatpatienten bezahlt haben. Profitiert hätten davon Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, berichtete der hr.

Ob der Stadt überhaupt Rückzahlungsansprüche zustanden, wann diese fällig wurden und gegebenenfalls hätten zurückgefordert werden müssen und ob hierdurch ein strafrechtlich relevanter Schaden entstanden ist, sei Gegenstand der aktuellen Ermittlungen, erklärte Hauburger.