Mehrere brandenburgische Gemeinden haben sich vor Gericht erfolgreich gegen ihre Zuordnung zum traditionellen sorbischen Siedlungsgebiet gewehrt. Das Verwaltungsgericht Cottbus hob in vier Fällen die entsprechenden Bescheide des Wissenschaftsministeriums auf. Die Entscheidungen fielen nach mündlichen Verhandlungen am 20. Dezember 2023, wie das Gericht am Dienstag in Cottbus mitteilte. Bereits zuvor hatten mehrere Kommunen vor Gericht Erfolg.
Mit dem Sorben-Wenden-Gesetz waren fast 30 Kommunen und Orte dem angestammten Siedlungsgebiet der slawischsprachigen Minderheit offiziell zugeordnet worden. Damit sind auch Verpflichtungen verbunden. Dazu gehört das Recht, bei Behörden und Verwaltungen die niedersorbische Sprache zu nutzen. Kindern und Jugendlichen muss auf Wunsch das Erlernen der niedersorbischen Sprache möglich gemacht werden. Öffentliche Gebäude und Einrichtungen, Straßen, Brücken und Ortstafeln sowie Hinweisschilder müssen zweisprachig sein.