Den Krankenhäusern in Baden-Württemberg fehlen gesetzliche Vorgaben für die Vorbereitung auf Terroranschläge oder militärische Angriffe. Die Landesregierung sieht die Kliniken bei der Planung für solche Fälle und der Alarmierung von Personal in der Eigenverantwortung, wie das Sozialministerium in einer am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion mitteilte.
Die Anfrage zielte auf die Vorbereitung der Kliniken auf Krisenszenarien wie eine große Zahl von Verletzten, Terroranschlägen oder den Verteidigungsfall. Die Landesregierung räumt ein, dass es für die bauliche Grundsicherheit von Krankenhäusern, anders als beim Brandschutz, keine spezifischen gesetzlichen Regelungen gibt. Die Verantwortung für die Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen liege bei den Kliniken selbst. Diese müssen auch eigenständig sicherstellen, wie sie im Ernstfall kurzfristig zusätzliches Arzt- und Pflegepersonal erreichen und rekrutieren.