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Klimaministerin: Keine Rodung von Fledermausbäumen im Sündenwäldchen

Die nordrhein-westfälische Klimaschutzministerin Mona Neubaur (Grüne) weist auf den aktuellen Schutz von Bäumen im sogenannten Sündenwäldchen am Braunkohletagebau Hambach hin. In ihrem Bericht für den Landtagsausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie unterstreicht sie, dass das Energieunternehmen RWE aktuell auf eine Rodung derjenigen Bäume verzichten müsse, die Fledermäusen derzeit ein Winterquartier geben. Dies gelte auch für jeweils erforderliche Schutzabstände, heißt es in dem Bericht der Ministerin. Mit dem Thema will sich der Ausschuss am Mittwoch befassen.

Allerdings streicht der Bericht den zeitlich begrenzten Rodungsschutz für das sechs Hektar große Waldgebiet insgesamt heraus, das RWE als Abbaufläche von Abraum – nicht von Braunkohle – zur Sicherung der Tagebauböschung nutzen will. Die bergbauliche Inanspruchnahme des Waldstücks bei Manheim, einem Ortsteil von Kerpen, stehe gemäß Betriebsplanung ab 2026 an, heißt es in dem Bericht der Landesregierung. „Die dafür notwendigen Rodungen und weiteren vorbereitenden Arbeiten müssen nach Auskunft des Unternehmens allerdings mit längerem zeitlichen Vorlauf bereits in 2025 starten.“

Das Unternehmen RWE selbst habe gegenüber dem Oberverwaltungsgericht NRW bereits erklärt, dass es bis zum 31. Januar 2025 keine Bäume fällen oder Rodungen vornehmen wolle, heißt es in dem Neubaur-Bericht. Danach bleibt allerdings noch ein möglicher Rodungszeitrum bis Ende Februar. Die Ministerin erläuterte: „Rodungen dürfen nur im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar des Folgejahres erfolgen.“

Die Ministerin verweist zudem darauf, dass das „Sündenwäldchen“ nicht Bestandteil des geplanten Waldvernetzungskonzepts und Biotopverbunds sei, der im Umfeld des Tagebaus Hambach entstehen soll. Der Hambacher Wald selbst hingegen bleibt laut genehmigtem Braunkohleplan Hambach erhalten. Dies bedeute gegenüber der ursprünglichen Planung eine ökologische Verbesserung aufgrund der Vernetzung von Wäldern, erklärte Neubaur.

Gegen die Zulassung eines neuen Hauptbetriebsplans für die RWE Power AG, der die Fortführung des Braunkohle-Tagebaus ab dem 1. Januar 2025 regelt, hatte der NRW-Landesverband des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am 3. Januar beim Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage eingereicht. Der Hauptbetriebsplan umfasst die weitere Abbaggerung der sogenannten Manheimer Bucht in den kommenden drei Jahren. In dem Geltungsbereich lägen wichtige Grünzüge und das Sündenwäldchen, betonte der BUND.

Zudem hat der BUND NRW den Erlass einer Zwischenverfügung beantragt, mit der Rodungsmaßnahmen im Umfeld des Hambacher Waldes unterbunden werden sollen. Ziel sei es, Biotopverbundstrukturen zu retten. Der Landesgeschäftsführer der Umweltschutzorganisation, Dirk Jansen, mahnte wiederholt, es drohe im Falle der Rodung des Sündenwäldchens eine ökologische Verinselung des westlich davon gelegenen Hambacher Waldes. Der Hambacher Wald oder Hambacher Forst besteht heute aus Teilflächen. 2018 wurde ein Rodungsstopp für den Hambacher Wald verhängt.