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Kirchenbeauftragter bedauert Aus für “Polizei-Teddys”

Der Beauftragte der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung Sachsen-Anhalt, Albrecht Steinhäuser, bedauert das Aus für die „Polizei-Teddys“. Bei dem Projekt der evangelischen Kirche werden kleine Teddys in Polizeiuniform von Polizisten an Kinder verteilt, die in Unfälle verwickelt sind. Da die Kirchen künftig umsatzsteuerpflichtig sind, ist das Projekt laut Landespolizeipfarrerin Thea Ilse nicht mehr finanzierbar. Zuerst hatte die Magdeburger „Volksstimme“ am Donnerstag darüber berichtet.

Steinhäuser sagte, die Verteilung der Teddys sei in belastenden Situationen für Kinder immer eine Hilfe gewesen, mit der Situation umzugehen: „Eine solche Aktion einstellen zu müssen, weil deren Finanzierung jetzt umsatzsteuerpflichtig wird, ist schwer nachvollziehbar.“

Der Oberkirchenrat befürchtet auch für andere Bereiche des Ehrenamtes Auswirkungen durch die Umsatzsteuerpflicht. „Es ist schon skurril, wenn auf der einen Seite immer der Wert des Ehrenamtes betont wird, auf der anderen Seite dann aber dieses Engagement durch steuerliche Regelungen abgewürgt wird“, sagte Steinhäuser. Er hoffe, dass sich auf staatlicher wie kirchlicher Seite Wege fänden, die nach der Lösung solcher Probleme suchten.

Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand, zu der auch die Kirchen zählen, hat der Bund mit dem Steueränderungsgesetz 2015 neu geregelt. Dadurch werden Aktivitäten der Kirchengemeinden in vielen Fällen umsatzsteuerpflichtig. Das Gesetz ist bereits 2017 in Kraft getreten. Allerdings wurde die Übergangsfrist für die Kirchen mehrfach verlängert, zuletzt auf Anfang 2025.