Die fünf evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen wollen den Einzug von Menschen mit extremistischen Haltungen in ihre Kirchenvorstände und Gemeindekirchenräte verhindern. Am Freitag veröffentlichten sie eine Handreichung mit theologischen und den für die jeweilige Region geltenden kirchenrechtlichen Bestimmungen. Nicht wählbar sind danach Personen, die sich rassistisch, antisemitisch, islamfeindlich, queerfeindlich oder demokratiefeindlich äußern, betonte der Ratsvorsitzende der Konföderation evangelischer Kirche in Niedersachsen, der Oldenburger Bischof Thomas Adomeit.
In den kommenden Wochen wird in den Kirchengemeinden über die Zulassung von Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl für die kirchlichen Leitungsgremien im kommenden Frühjahr entschieden. Wer gruppenfeindlichen Positionen vertrete, sei für ein kirchliches, gesellschaftliches oder politisches Leitungsamt nicht geeignet, sagte Adomeit. Gleiches gilt für Personen, die Parteien, Vereinigungen und Initiativen angehören, die für solche Inhalte stehen.