Nach der Vorstellung des Bundeslagebilds zu Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche hat die Gewerkschaft der Polizei mehr rechtliche Kompetenzen für die Polizei bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch gefordert. Den Ermittlerinnen und Ermittler seien leider oft die Hände gebunden, weil sie einige Ermittlungsinstrumente nicht nutzen dürften, sagte der stellvertretende Vorsitzende Alexander Poitz dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Montag, Online): „Vor allem aus Opfersicht ist das kein haltbarer Zustand.“
Die zunehmende Verbreitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im virtuellen Raum verlange eine sofortige Einigung der Regierungskoalition auf eine praxistaugliche Mindestspeicherung von IP-Adressen, sagte Poitz. Mit dem momentan vom Bundesjustizministerium favorisierten „Quick-Freeze-Verfahren“, also dem Speichern und Sichern von Kommunikationsdaten für einen bestimmten Zeitraum, sei keine Verbesserung zu erwarten.
Derzeit stünden Ermittler oft vor der Herausforderung, dass Daten, die zu den Tätern führen könnten, bei den Providern gar nicht mehr vorhanden seien, kritisierte der Polizeigewerkschafter: “Wir müssen die Täter identifizieren, bekommen dazu aber nicht die richtigen Möglichkeiten. Poitz forderte zudem den Einsatz KI-basierter Ermittlungstechnik. Angesichts riesiger Datenmengen, die ausgewertet werden müssten, könne die Arbeit effizienter gestaltet werden.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Bundeslagebild am Montag in Wiesbaden vorgestellt. Danach wurden im vergangenen Jahr bundesweit 18.497 Kinder unter 14 Jahren Opfer sexuellen Missbrauchs. Das entspricht einer Steigerung von 7,7 Prozent gegenüber 2022.