Die Mindeststrafen für Besitz und Verbreitung von Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern werden wieder gesenkt. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin ein entsprechendes Gesetz. Mit der gegenwärtigen Rechtslage machten sich beispielsweise auch Eltern, Lehrer und Mitschülerinnen strafbar, wenn sie als Hinweis auf eine mögliche Straftat Bilder teilen oder auf dem Handy sichern, um Taten zu verhindern, zu beenden oder aufzuklären.
Ermittlungsbehörden und Gerichte haben künftig wieder die Möglichkeit, solche Verfahren einzustellen, in denen davon auszugehen ist, dass keine kriminelle Absicht vorliegt. Für den Besitz und Erwerb von Missbrauchsdarstellungen gibt es künftig eine Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsentzug, für die Verbreitung der Bilder und Filme sechs Monate.