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Kartellamt: Google gibt Nutzern mehr Kontrolle über Datenverarbeitung

Google hat im Zuge eines Verfahrens des Bundeskartellamts zugesagt, Nutzerinnen und Nutzern eine bessere Kontrolle über die Verarbeitung ihrer Daten einzuräumen. Der Mutterkonzern Alphabet habe entsprechende Verpflichtungszusagen gemacht, erklärte das Bundeskartellamt am Donnerstag in Bonn. Demnach müsse Google Nutzerinnen und Nutzern künftig ermöglichen, selbst über die Datenverarbeitung über verschiedene Google-Angebote hinweg zu entscheiden. Die Zusagen Googles werden laut Kartellamt ab dem 30. September 2024 umgesetzt und gelten dann für fünf Jahre.

Im Zuge dessen müsse Google entsprechende Auswahlmöglichkeiten für die Datenzusammenführung anbieten, erklärte das Kartellamt. Diese Auswahlmöglichkeiten müssten so ausgestaltet sein, dass Nutzerinnen und Nutzer „nicht manipulativ in Richtung einer dienstübergreifenden Datenverarbeitung gelenkt“ werden.

Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, betonte: „Ohne eine freiwillige und informierte Einwilligung der Nutzenden dürfen die Daten aus Diensten von Google und von Dritten nicht mehr in getrennt bereitgestellten Diensten von Google weiterverwendet oder gar zusammengeführt werden.“ Das Amt habe sichergestellt, dass Google künftig eine gesonderte Wahlmöglichkeit einräumen wird. Das schütze das Selbstbestimmungsrecht und könne „die datengetriebene Marktmacht von Google“ begrenzen. Konkurrenten von Google verfügen nicht über diese Daten und hätten daher große Wettbewerbsnachteile.

Die Zusage Googles gegenüber dem Bundeskartellamt beziehe sich auf die dienstübergreifende Datenverarbeitung unter Beteiligung von mehr als 25 weiteren Diensten, darunter etwa Gmail, Google News, Assistant, Contacts und Google TV. Für andere Dienste wie Google Shopping, Google Play, Google Maps, Google Search, YouTube, Google Android, Google Chrome sowie Googles Online-Werbedienste sei eine solche Regelung bereits durch die Europäische Kommission und deren Digital Markets Act (DMA) getroffen worden.

Wenn keine dienstübergreifende Datenverarbeitung stattfindet und dies ausdrücklich klargestellt wird, müsse Google keine entsprechenden Wahlmöglichkeiten anbieten, hieß es. Verpflichtungen, die sich aus der Datenschutzgrundverordnung ergeben, seien von den Regeln nicht betroffen.

Die Verpflichtungszusagen durch Alphabet sind den Angaben zufolge das Ergebnis eines Verfahrens des Bundeskartellamtes, das die Behörde auf Grundlage des 2021 eingeführten kartellrechtlichen Instruments gegen Wettbewerbsgefährdungen durch große Digitalkonzerne geführt hat.