Spaniens Oberster Gerichtshof hat am Montag die Abschiebungen von fast 1.500 minderjährigen Flüchtlingen aus Marokko im Mai 2021 für rechtswidrig erklärt. Marokko setzte damals für zwei Tage sämtliche Grenzkontrollen zu der spanischen Exklave Ceuta in Nordafrika aus. Grund waren diplomatische Verstimmungen im Westsahara-Konflikt. So stürmten fast 12.000 Marokkaner in den spanischen Stadtstaat auf nordafrikanischem Territorium. Unter den Menschen befanden sich auch um die 1.500 unbegleitete Minderjährige.
Spanien schob die meisten von ihnen sofort oder bereits nach wenigen Tagen wieder über den Grenzzaun nach Marokko ab. Solche sogenannten heißen Abschiebungen sind völkerrechtlich sehr umstritten, zwischen Spanien und Marokko aber seit Jahren gängige Praxis in Ceuta. Auch die meisten der Minderjährigen wurden wenige Wochen später nach Marokko zurückgeschickt.
Der Oberste Gerichtshof stellte nun am Montag klar, die Praxis sei weder mit dem spanischen noch mit dem europäischen Einwanderungs- und Asylgesetz vereinbar. Das Urteil wird den Minderjährigen zwar nicht eine erneute Einreise nach Spanien und damit nach Europa erlauben. Es könnte laut Experten aber dazu führen, dass Spanien diese Praxis künftig nicht mehr anwenden wird.
Spaniens Verteidigungsministerin Margarita Robles warf Marokko damals vor, Kinder von sieben oder acht Jahren unter Missachtung des Völkerrechts benutzt zu haben, um Spanien in der Anerkennung der marokkanischen Hoheit über das umstrittene Gebiet der Westsahara unter Druck zu setzen. Es sei nicht hinnehmbar, das Leben von Kindern und anderen Menschen für politische Zwecke aufs Spiel zu setzen, so Robles. Auch Spaniens Bischöfe forderten Marokko damals auf, Armutsflüchtlinge und Kinder nicht für geopolitische Interessen zu instrumentalisieren.
Der Abschiebeskandal löste damals eine Regierungskrise zwischen den regierenden Sozialisten von Ministerpräsident Pedro Sanchez und dem linken Koalitionspartner Podemos aus.