Die Berliner Justiz hat im vergangenen Jahr Beschuldigten die Zahlung von mehr als 8,6 Millionen Euro auferlegt. Davon profitierten auch zahlreiche gemeinnützige Organisationen, wie die Senatsjustizverwaltung in ihrer am Montag veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus mitteilte.
Laut Strafprozessordnung kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Gerichts und des Beschuldigten bei einem Vergehen von einer Klage absehen und das Verfahren gegen Auflage einstellen. Dabei wird der Beschuldigte aufgefordert, freiwillig einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen.
Im vergangenen Jahr profitierten davon unter anderem die Berliner Tafel, Ärzte ohne Grenzen sowie mehr als 200 weitere Organisationen, Vereine und Einrichtungen. Der weitaus größte Teil war im vergangenen Jahr mit mehr als fünf Millionen Euro für die „Kosteneinziehungsstelle der Justiz“ vorgesehen. Auf Platz zwei rangierte der Sammelfonds der Berliner Justiz für Geld-Auflagen mit rund 527.000 Euro. Die dem Fonds zugewiesenen Geldbeträge werden ebenfalls an gemeinnützige Organisationen verteilt. Voraussetzung dafür ist, dass diese bei Gericht auf einer Liste förderungsberechtigter Organisationen eingetragen sind.