Die Berliner Justiz hat im vergangenen Jahr Beschuldigten die Zahlung von mehr als 8,6 Millionen Euro auferlegt. Davon profitierten auch zahlreiche gemeinnützige Organisationen, wie die Senatsjustizverwaltung in ihrer am Montag veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus mitteilte.
Laut Strafprozessordnung kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Gerichts und des Beschuldigten bei einem Vergehen von einer Klage absehen und das Verfahren gegen Auflage einstellen. Dabei wird der Beschuldigte aufgefordert, freiwillig einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen.