Mit rund 1,1 Millionen Euro aus Geldauflagen haben Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr gemeinnützige Einrichtungen unterstützt. Die höchsten Einzelzuweisungen gingen an das Dreikönigshospiz Neubrandenburg (32.540 Euro), den Förderverein „Kind im Krankenhaus“ Neubrandenburg (30.100 Euro) und die Verkehrswacht Wismar und Umgebung (26.800 Euro), wie das Schweriner Justizministerium am Sonnabend mitteilte. Gerichte und Staatsanwaltschaften in MV erteilten demnach in Ermittlungs- und Strafverfahren mehr als 1,7 Millionen Euro an Geldauflagen. Davon seien rund 60 Prozent gemeinnützigen Einrichtungen zugewiesen worden.
Zu den weiteren unterstützten Einrichtungen zählen laut Justizministerium der Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte des Deutschen Roten Kreuzes mit dem Hospiz Müritzpark in Neustrelitz (25.000 Euro) und der Kreisverband Ludwigslust der Arbeiterwohlfahrt (21.880 Euro). Auch die Bürgerstiftung der Hansestadt Wismar sei unterstützt worden (21.180 Euro). Knapp 720.00 Euro seien zudem der Staatskasse zugesprochen worden.