Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht, Udo Di Fabio, fordert strengere Strafen bei antisemitischen Äußerungen. Auch wenn Antisemitismus als solcher derzeit nicht strafbar sei, könne man darüber „nachdenken“, antisemitische Haltungen künftig strenger mit einem speziellen Tatbestand beispielsweise als Volksverhetzung zu verfolgen, sagte der Professor für Öffentliches Recht an der Uni Bonn der „Rheinischen Post“ (Mittwoch) in Düsseldorf. Wenn etwa auf pro-palästinensischen Demonstrationen zur Vertreibung oder Tötung von jüdischen Menschen aufgerufen werde, so sei der Tatbestand der Volksverhetzung gegeben. „Das wäre eine Straftat“, sagte der Verfassungsjurist. In einem solchen Fall könne die Polizei eine Versammlung auch auflösen.
Der Staatsrechtler sieht den Antisemitismus als wachsende Gefahr in Deutschland, die die gesamte Gesellschaft bedroht: Der Hass auf Juden sei stets „die infame Speerspitze aller Feindschaft gegen unser modernes Freiheitsverständnis und gegen die liberalen Demokratien“ gewesen. „Im Vorurteil und im Hass gegen Juden schlummert immer die Ablehnung der freiheitlichen Grundordnung“, sagte der Jurist. Auch hier sei die wehrhafte Demokratie gefragt.