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Innenminister wollen Straftäter auch in Krisenländer abschieben

Schnellere Abschiebungen, mehr Maßnahmen gegen islamistische Gefährder, Eindämmung irregulärer Migration: Die Innenministerkonferenz hat sich mit vielen Asylfragen befasst – und Beschlüsse getroffen.

Die Innenminister von Bund und Ländern haben in Potsdam getagt
Die Innenminister von Bund und Ländern haben in Potsdam getagtImago / Martin Müller

Die Innenminister von Bund und Ländern haben die Absicht bekräftigt, schwerkriminelle Straftäter und islamistische Gefährder nach Afghanistan und Syrien abschieben zu wollen. Man sei sich darin einig, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zum Abschluss der Frühjahrstagung der Innenministerkonferenz (IMK) am Freitag in Potsdam. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) sagte, es sei ausführlich über die Themen Asyl und Abschiebungen beraten worden. Brandenburg hat derzeit den Vorsitz der IMK inne.

Faeser sagte, derzeit werde mit verschiedenen Staaten vertraulich verhandelt, um Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien möglich zu machen. Das Sicherheitsinteresse Deutschlands stehe bei diesen Fragen „klar an erster Stelle“. Islamistische Gefährder müssten konsequent abgeschoben werden. Dazu sollen auch neue Straftatbestände geschaffen werden, sagte die Bundesinnenministerin.

Grüne: Widerstand gegen Asyl-Pläne

Faeser betonte, für Abschiebungen nach Afghanistan sei keine veränderte Sicherheitseinschätzung des Auswärtigen Amtes nötig. Was eine Neubewertung der Sicherheitslage in Syrien betreffe, um Abschiebungen möglich zu machen, sagte sie, sie stehe dazu in gutem Austausch mit Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne). Auch die Ministerpräsidenten der Bundesländer hatten am Donnerstag nach ihrem Treffen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in ihrem Beschluss festgehalten, Straftäter und Gefährder auch nach Afghanistan und Syrien abschieben zu wollen.

In der Ampel-Koalition gibt es aber auch Widerstand gegen die Pläne, vor allem von den Grünen. Die Debatte ignoriere die rechtsstaatlichen Bedingungen einer Abschiebung und könnte zugleich für die Stabilisierung des Terrorregimes der Taliban sorgen, sagte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Schahina Gambir am Freitag dem epd.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)Imago / Chris Emil Janßen

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Sebastian Hartmann, sagte dem Sender Phoenix, dass Afghanistan und Syrien keine sicheren Länder seien. Das Auswärtige Amt müsse prüfen, „unter welchen tatsächlichen Voraussetzungen Rückführungen möglich sind“. „Wir sind ein Rechtsstaat, wir führen niemanden in die Unsicherheit, auch den schwersten Straftäter nicht, in den Tod zurück“, sagte Hartmann.

Der Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD), Sprecher der SPD-geführten Länder in der IMK, sagte, 85 Prozent der Voraussetzungen für solche Abschiebungen müssten aufseiten der Länder erfüllt werden. Bei der Umsetzung gehe es eher um Wochen als um längere Zeiträume, „das wäre jedenfalls das Ziel“. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU), Sprecher der von der Union geführten Bundesländer, sagte, es sei wichtig, dass schnell mit der Abschiebung von Straftätern und Gefährdern begonnen wird.

Asyl in Drittstaaten wird geprüft

Die Innenminister sprachen sich in Potsdam auch dafür aus, die Möglichkeit von Asylverfahren in Drittstaaten weiter zu prüfen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte am Donnerstag mit Scholz vereinbart, dass die Bundesregierung „konkrete Modelle zur Durchführung von Asylverfahren in Transit- und Drittstaaten“ entwickeln soll.

Faeser betonte, man werde dies als „weiteres, zusätzliches Instrumentarium“ prüfen. Höchste Priorität habe die Umsetzung der EU-Asylreform. Dies sei der Schlüssel zur Eindämmung irregulärer Migration. Forderungen nach einem Ende des subsidiären Schutzes für Menschen aus Afghanistan und Syrien erteilte sie eine Absage. Sie halte den Schutz für richtig, weil man wisse, dass Menschen dort immer noch stark verfolgt seien. Für ein Ende des Schutzstatus’ für die beiden Länder hatten sich unter anderem der Landkreistag und Vertreter der FDP ausgesprochen. Der subsidiäre Schutz greift nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.