Artikel teilen:

Innenminister begrüßen Gebühr für Fußballclubs bei Hochrisikospielen

Fußballvereine dürfen für Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisikospielen zur Kasse gebeten werden. Eine von den Vereinen zu zahlende Gebühr für den Mehraufwand der Polizei sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH blieb erfolglos (AZ: 1 BvR 548/22). Politiker in Niedersachsen und Bremen begrüßten den Richterspruch.

Seit November 2014 müssen Veranstalter in Bremen bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen eine Gebühr für den Mehraufwand der Polizei bezahlen. Sie richtet sich nach dem Mehraufwand für die Bereitstellung zusätzlicher Polizeikräfte.

Beim Spiel der Fußball-Bundesliga zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV im Bremer Weserstadion am 19. April 2015 hatte die Polizei „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Fans der Vereine erwartet. Die Bremer Polizei wurde deshalb von Einsatzkräften aus Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen und der Bundespolizei unterstützt. Dafür berechnete die Polizei Bremen dem Veranstalter Gebühren in Höhe eines mittleren sechsstelligen Eurobetrags.

Diese Regelung greift zwar laut Bundesverfassungsgericht in die Berufsfreiheit der Veranstalter ein. Der Eingriff sei aber verfassungsrechtlich gerechtfertigt, genüge den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit und sei auch mit dem Gleichheitsgrundsatz in der bundesdeutschen Verfassung vereinbar. Durch die Regelung würden die Mehrkosten der Polizei auf die Veranstalter abgewälzt, also dorthin, wo die Gewinne anfallen. Dadurch müssten die Kosten nicht von der Gesamtheit der Steuerzahler geschultert werden. Das sei ein legitimes Ziel.

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), der den Vorstoß aus Bremen maßgeblich vorangetrieben hatte, zeigt sich sehr zufrieden mit dem Urteil: „An jedem Wochenende müssen Tausende und Abertausende Polizeikräfte die Spiele der Bundesliga begleiten“, sagte er. Das mache 1,6 Millionen Einsatzstunden. Alleine die Personalkosten dafür lägen bei über 104 Millionen Euro. Das müssten die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Steuern bezahlen. Auf der anderen Seite stehe „eine milliardenschwere Profiliga, die es sich locker leisten kann, das zu zahlen. Und dieses Ziel habe ich heute erreicht.“

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) äußerte sich ebenfalls zustimmend, dass das Bundesverfassungsgericht nun Klarheit geschaffen habe. Wenn zu erwarten sei, dass es bei einer kommerziellen Veranstaltung wie einem Hochrisikospiel zu einer Eskalation der Gewalt komme, dürfe der Staat die Veranstalter für zusätzlich anfallende Einsatzkosten zur Kasse bitten. Sie hoffe sehr, dass dieses Urteil beim Deutschen Fußballbund, der DFL und den Vereinen „in seiner ganzen Tragweite erfasst wird und endlich für ein Umdenken im Umgang mit gewaltbereiten Anhängern sorgt“.

Für die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen äußerte der Landesvorsitzende Kevin Komolka die Hoffnung, „dass die Kostenübernahme die Vereine nun zu einem Umdenken bewegt“. Bei einer gesetzlichen Umsetzung des heutigen Urteils in Niedersachsen müsse gewährleistet werden, dass die eingenommenen Gebühren für die Polizeieinsätze auch wieder dem Polizeietat zugeführt würden.