Die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags dürfen sich über eine Anhebung ihrer Diäten freuen. Zum 1. Juli erhöhe sich die steuerpflichtige Grundentschädigung um fünf Prozent von derzeit 8.878 Euro auf dann 9.322 Euro, teilte die Landesverwaltung am Mittwoch in Stuttgart mit. Grundlage für die Anpassung sei das sogenannte Indexierungsverfahren, das vom Landtag 2005 eingeführt und am 9. Juni 2021 für die 17. Wahlperiode bestätigt wurde, hieß es.
Indexierungsverfahren bedeutet, dass die Entschädigung auf der Grundlage statistischer Maßzahlen angepasst wird. Für die Grundentschädigung teilt das Statistische Landesamt die Veränderung des Nominallohnindex für Baden-Württemberg mit, der die allgemeine Einkommensentwicklung in Baden-Württemberg abbildet.