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Hessinnen und Hessen reichten 2024 mehr als 1.000 Petitionen ein

Bürger in Hessen haben im vergangenen Jahr insgesamt 1.046 Petitionen eingereicht, um strittige Fragen mit Behörden zu klären. Das ist ein Anstieg von 11,9 Prozent im Vergleich zu 2023 (935 Petitionen), wie der Hessische Landtag am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Dessen Petitionsausschuss habe vergangenes Jahr mit 876 Fällen außerdem 7,4 Prozent mehr Petitionsverfahren abgeschlossen als noch im Jahr zuvor (815 Fälle). „In rund 16 Prozent der Fälle (141 Petitionen) kam der Petitionsausschuss zu einem positiven oder teilweise positiven Ergebnis und erreichte damit das Niveau des Vorjahres“, so der Landtag: „In mehr als der Hälfte der abgeschlossenen Petitionen (486 Fälle) konnte der Petitionsausschuss keine Beanstandung von Behördenentscheidungen feststellen.“

Laut Mitteilung bezogen sich fast ein Viertel der 2024 eingereichten Petitionen auf Vorgänge zum Thema Aufenthaltsrecht, was einem Anstieg von 46,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entsprach. Insgesamt 77 Petitionen befassten sich mit dem Justizbereich, etwa mit der Dauer von Gerichtsverfahren. Lediglich 14 Petitionen seien von mehr als 30 Personen unterstützt worden. Die Petitionen mit den meisten Unterschriften seien die „Behandlung von häuslicher Gewalt an Schulen“ (30.450 Unterschriften), „Schützt das hessische Bürgerbegehren“ (14.814 Unterschriften) und „’Dauerhafte Gesamtförderung für die Sommerwerft“ in Frankfurt am Main (6.545 Unterschriften) gewesen.

Der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Oliver Ulloth (SPD), wies darauf hin, dass für ein Petitionsverfahren eine einzige Unterschrift ausreichend sei. Privaten Petitionsplattformen im Internet, bei denen willkürliche Unterschriften-Quoten erreicht werden sollten, ließen „Ängste, Unsicherheiten und falsche Vorstellungen“ dazu entstehen, wie ein Petitionsverfahren abläuft und initiiert werden kann. Für die Bearbeitung einer Petition im Ausschuss sei es unerheblich, wie viele Personen ein bestimmtes Anliegen unterstützen.

Den Angaben zufolge habe gesetzlich jeder das Recht, sich „einzeln oder mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden, um sich über die Politik des Staates oder des Landes zu beschweren oder den Staat um etwas zu bitten“. Der Petitionsausschuss prüfe, ob Behörden auf Grundlage von Recht und Gesetz gehandelt und Ermessensspielräume genutzt haben.