Die hessische Landesregierung will die private Verwendung von Smartphones an Schulen grundsätzlich verbieten. Der Gesetzentwurf der CDU-SPD-Koalition beabsichtige, dass Kinder und Jugendliche sich besser im Unterricht konzentrieren können und ihre Leistungsfähigkeit, ihr seelisches Wohlbefinden und das soziale Miteinander gestärkt werden, teilte das Hessische Kultusministerium in Wiesbaden am Donnerstag mit. Der Gesetzentwurf sieht aber auch Ausnahmen vor.
„Die private Verwendung von mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist grundsätzlich unzulässig. Das Mitführen ist gestattet“, heißt es im Gesetzentwurf laut Kultusministerium. Zulässig hingegen solle die Verwendung mobiler digitaler Endgeräte zum Unterrichtszweck sein, wenn die Lehrkraft oder die Schule es gestattet. Auch in begründeten Einzelfällen könne eine private Nutzung erlaubt werden, etwa aus medizinischen Gründen oder im Notfall. Weiterführende Schulen dürften Ausnahmeregelungen zur privaten Nutzung in bestimmten Aufenthaltsräumen treffen, Grundschulen nicht. Wenn ein Schüler ein Smartphone ohne Erlaubnis an der Schule benutzt, könne es bis zum Ende des Unterrichtstages einbehalten werden.
„Unsere Schulen müssen geschützte Räume sein, in denen unsere Kinder und Jugendlichen frei von Ablenkung und Ängsten lernen können“, erklärte der hessische Bildungsminister Armin Schwarz (CDU). „Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie sich eine ausufernde Smartphone-Nutzung mit teilweise verstörenden Inhalten auf Social Media weiter negativ auf die psychische Gesundheit und Lernfähigkeit junger Menschen auswirkt.“ Gerade jüngere Schülerinnen und Schüler sollten in den Pausen wieder gemeinsam spielen und nicht alleine in der Ecke übereinander chatten. In der Schule solle auch das soziale Miteinander gelernt werden, betonte der Minister.