In Hessen sind im vergangenen Jahr sieben von insgesamt acht Anträgen auf Bestattungen außerhalb von öffentlichen Friedhöfen gestattet worden. Im Vergleich mit den Vorjahren war diese Zahl konstant: Im Jahr 2020 wurden alle zehn, 2021 alle zwei, 2022 fünf von sieben und im Jahr 2023 alle fünf Anträge genehmigt. Die meisten Anträge bezogen sich auf eine Urnenbestattung, wie aus der aktuellen Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag hervorgeht.
In ihrer Anfrage bezog sich die FDP auf das Nachbarland Rheinland-Pfalz, das Anfang Dezember vergangenen Jahres mitteilte, eine Reform des Bestattungsrechts zu planen. Eine vom Ministerrat gebilligte Gesetzesnovelle sieht unter anderem die Möglichkeit vor, eine Seebestattung der Asche Verstorbener in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar vorzunehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Urnen mit der Totenasche ohne Bestattung außerhalb von Friedhöfen aufbewahrt werden.
Auch Bestattungen im Leichentuch ohne Sarg sollen grundsätzlich erlaubt werden. Die Weiterverarbeitung von Totenasche zu einem „Diamanten“ nach Schweizer Vorbild wird ebenfalls erlaubt. Neuerungen sieht der Entwurf auch für den Umgang mit sogenannten Sternenkindern vor, die vor, während oder kurz nach der Geburt sterben. Viele der vom Land angekündigten Neuerungen sind in anderen europäischen Ländern seit Jahren möglich.
Der FDP-Anfrage zufolge können in Hessen Bestattungen außerhalb eines öffentlichen Friedhofs genehmigt werden, wenn „besondere örtliche oder persönliche Verhältnisse vorliegen, das vorgesehene Grundstück geeignet ist und die ordnungsgemäße Grabpflege mindestens für die Dauer der Ruhefrist sichergestellt werden kann“. Angesichts des rheinland-pfälzischen Vorstoßes erscheine es angebracht, die derzeitigen Regelungen in Hessen zu hinterfragen. Es sei zu prüfen, ob Anpassungen des Bestattungsrechts nötig sind, um veränderten Bedürfnissen der Bevölkerung sowie dem gesellschaftlichen Wandel im Umgang mit Tod und Bestattung Rechnung zu tragen.
Laut Innenministerium tritt das Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) zum Jahresende außer Kraft. Es sei ein Gesetzentwurf zur Änderung des FBG erarbeitet worden, der sich derzeit in der Regierungsanhörung befinde. Die Haltung der Landesregierung auch mit Blick auf die geplante Reform in Rheinland-Pfalz könne erst nach Abschluss und Auswertung der Anhörung sowie der abschließenden Kabinettbefassung mitgeteilt werden. Die Anhörung soll Anfang März enden.