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Hessen erklärt Stadttaube zum Wildtier – Limburger Taubentöten unklar

Wildtier oder Plage? Hessen stuft die Stadttaube wieder als Wildtier ein. Das verändert, wie mit ihr umgegangen werden darf – und könnte auch ein geplantes Taubentöten in Limburg verhindern.

In Hessen gelten Stadttauben wieder als Wildtiere. Dafür hob das Umweltministerium am Mittwoch einen Erlass auf, wie eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Wiesbaden mitteilte. Die Entscheidung hat konkrete Folgen für ein geplantes Taubentöten in der Stadt Limburg. Diese wollte im Frühjahr 200 Tiere zur Reduktion der Population einfangen und töten lassen. Nach der Aufhebung des Erlasses will die Stadt vorerst jedoch keinen entsprechenden Auftrag vergeben, wie eine Sprecherin am Freitag erklärte.

Dem aufgehobenen Erlass aus dem Jahr 2022 zufolge war die Stadttaube im besiedelten Bereich nicht als wildlebendes Tier anzusehen. Damit war ein Verbot der Fallenjagd auf Tauben nicht anwendbar. Aktuell warte die Stadt Limburg nun auf eine Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde, ob es nach der Aufhebung eine besondere Genehmigung für die geplante Tötung brauche.

Die Tierschutzbeauftragte des Landes Hessen, Madeleine Martin, bewertet die Aufhebung des Erlasses als positiv. Sie gehe davon aus, dass das Taubentöten abgewendet werden könne, sagte sie der KNA.