Am Landgericht Wuppertal muss sich seit Dienstag ein 40 Jahre alter Mann wegen eines vorsätzlich gelegten Brandes mit vier Toten in einem Mehrfamilienhaus in Solingen verantworten (25 Ks 20/24). Der aus Solingen stammende Angeklagte soll das Feuer am 25. März vergangenen Jahres im Treppenhaus gelegt haben. Eine im Dachgeschoss lebende vierköpfige Familie aus Bulgarien starb bei dem Brand.
Weitere Hausbewohner konnten sich durch Sprünge aus dem Fenster des brennenden Wohnhauses retten. Sie erlitten teilweise schwere Verletzungen und schwere Verbrennungen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem mutmaßlichen Täter unter anderem vierfachen Mord vor.
Am ersten Prozesstag wurde die Anklage verlesen, zudem vernahm das Gericht mehrere Zeugen. Der Angeklagte machte lediglich Angaben zur Person, äußerte sich zu den Vorwürfen aber nicht. Der Mann hatte bis Anfang 2022 in einem Hinterhaus des Objekts gewohnt. Er musste dann ausziehen, weil ihm von der Vermieterin gekündigt worden war.
Die Tat hatte Erinnerungen an den rassistischen Anschlag von Pfingsten 1993 geweckt, als vier junge Männer aus der Neonazi-Szene in Solingen das Haus der türkischstämmigen Familie Genç in Brand setzten. Migrantenvertreter und der Islamverband Ditib hatten auch bei der Tat vom März 2024 einen rassistischen Hintergrund vermutet, dafür gab es nach Einschätzung der Ermittler aber keine Hinweise.
Der mutmaßliche Täter steht noch wegen weiterer Taten vor Gericht. So werden ihm mehrere weitere Mordversuche und versuchte Brandstiftungen zur Last gelegt. Bereits in der Nacht zum 9. November 2022 soll der 40-Jährige dasselbe Mehrfamilienhaus aufgesucht und dort im Treppenhaus ein Feuer entfacht haben. Die Feuerwehr konnte den Brand jedoch löschen, bevor er größeren Schaden verursachen konnte. In dem Haus sollen seinerzeit zehn Menschen gelebt haben.
Am 16. Februar 2024 soll der Angeklagte zudem versucht haben, ein anderes Wohnhaus in Solingen in Brand zu setzen, indem er mehrere Liter brennbarer Flüssigkeit im Treppenhaus verschüttet und angezündet haben soll. Die Flüssigkeit brannte jedoch lediglich oberflächlich, ohne dass das Gebäude in Brand geriet. Die Flammen erloschen von selbst.
Schließlich soll der Angeklagte am 8. April 2024 einen Mann in dessen Wohnung aufgesucht und mit Reizgas besprüht haben. Dann habe er mit einer etwa 45 Zentimeter langen Machete zweimal auf den Kopf des Zeugen eingeschlagen. Die Anklagebehörde wertet die Tat als versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.