Der AfD-Parteivorsitzende Tino Chrupalla kommt am 26. November nach Hamburg-Heimfeld in die Friedrich-Ebert-Halle (FEH). Und damit in ein Gebäude, das der Stadt Hamburg gehört. Die AfD hat die Halle für den Tag angemietet. Das Hamburger Bündnis gegen Rechts (HBgR) beklagt, dass ihr dies ermöglicht wurde.
Schon 2017 hatte die AfD die Ebert-Halle für eine Veranstaltung angemietet. Das HBgR hatte damals eine Stornierung der Vermietung gefordert. Eine solche Forderung erhebt das Bündnis auch jetzt: „Wir fordern die Gebäudemanagement Hamburg GmbH auf, die Vermietung an die AfD unverzüglich zu kündigen“, erklärte Felix Krebs vom HBgR in einer von dem Bündnis am Freitag veröffentlichten Mitteilung. Die Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) ist ein öffentliches Unternehmen. Es bewirtschaftet die FEH und ist somit auch für die Vermietung zuständig.
Krebs erklärte weiter: „Sollte dies juristisch nicht mehr möglich sein, fordern wir, die Einnahmen von mehreren Tausend Euro an Organisationen der humanitären Seenotrettung zu spenden.“ Das HBgR wirft der GMH in seiner Mitteilung vor, „aus purem finanziellen Interesse an die AfD“ zu vermieten.
„Es sind auf jeden Fall ungebetene Gäste, die wir dort nicht gern sehen, aber die Regularien erlauben es, so lange es eine erlaubte Partei ist“, sagte Finanzsenator Andreas Dressel auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Dressel erklärte: „Wichtig ist, dass wir politisch alle klar Farbe gegen die AfD bekennen. Und das tut Hamburg sehr vorbildlich!“
Laut Finanzbehörde kommen die Einnahmen, die die GMH mit der Bewirtschaftung der FEH erzielt, „vollständig dem Betrieb und Erhalt der Halle zu“. Die FEH verfüge über einen Beirat, besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern von Bezirksamt, Schule, GMH, Musikgemeinde sowie Abgeordneten aller Fraktionen der Bezirksversammlung Harburg, so Behördensprecher Claas Ricker gegenüber dem epd. „Laut Geschäftsordnung dieses Beirats sind parteipolitische Veranstaltungen in der Halle zugelassen, so lange die Veranstaltung nicht in die Schulzeit fällt“, erläuterte Ricker.
Wie viel die AfD für die Anmietung der Halle zahlen müsse, regle eine Preisliste, so Ricker. Parteien zahlen demnach zunächst eine Grundgebühr für eine bis zu dreistündige Nutzung, diese beträgt 520 Euro. Für jede weitere Nutzungsstunde – inklusive Auf- und Abbau – sind 180 Euro zu entrichten.
Der Hamburger AfD-Landeschef Dirk Nockemann kritisierte die Forderung des HbgR. „Die Aufforderung des linksradikalen Hamburger Bündnisses gegen Rechts offenbart den totalitären Umgang linker Extremisten mit der AfD. Mit ihrer Forderung, unsere angemietete Halle zu kündigen, soll unsere Parteiveranstaltung verhindert werden. Wir leben in einem Rechtsstaat, Verträge sind einzuhalten“, teilte Nockemann auf epd-Nachfrage mit. Er warf dem HBgR vor, „den demokratischen Weg der Diskussion längst verlassen“ zu haben.
Die AfD ist in mehreren Bundesländern vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet an einem Bericht, ob die Partei auch bundesweit von einem Verdachtsfall hochgestuft wird.