In Sachsen-Anhalt hat die Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber im vergangenen Jahr elf Ersuchen zugestimmt. Insgesamt seien 27 Anträge gestellt worden, teilte das Innenministerium am Mittwoch in Magdeburg mit. Damit hat sich die Zahl der bewilligten Anträge leicht erhöht. Im Jahr 2023 hatte die Kommission acht Ersuchen stattgegeben, davon drei aus dem Vorjahr.
Im vergangenen Jahr seien damit 23 abgelehnten Asylbewerbern aus dringenden persönlichen oder humanitären Gründen eine zunächst einjährige Aufenthaltserlaubnis erteilt worden, hieß es. Unter ihnen seien vier Familien mit zehn minderjährigen Kindern, hieß es. Die Menschen kamen demnach aus dem Iran, Armenien, Serbien, dem Irak, Mazedonien, von den Philippinen sowie aus der Türkei und Syrien.
Am Ende des Berichtszeitraumes habe die Kommission in weiteren 15 Fällen noch keine abschließenden Beschlüsse fassen können, hieß es. Diese Anträge seien in dieses Jahr übernommen worden.
Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) sagte, die Tätigkeit der Härtefallkommission verdiene große Anerkennung. „Im Mittelpunkt jeder positiven Entscheidung steht das Bemühen, schwerwiegende persönliche Härten zu würdigen und zu berücksichtigen“, betonte sie.
Die Härtefallkommission besteht seit 2005 und hat acht ehrenamtliche Mitglieder sowie acht stellvertretende Mitglieder. Stellt die Kommission fest, dass bei abgelehnten Asylbewerbern trotz Ausreisepflicht dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, die einen weiteren Aufenthalt rechtfertigen, kann die Innenministerin eine Aufenthaltserlaubnis anordnen.