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Härtefallfonds in Thüringen kaum in Anspruch genommen

Der Fonds zur Abmilderungen von Härtefällen aus der Ost-West-Überleitung für DDR-Renten wird bislang wenig in Anspruch genommen. In Thüringen seien bislang 3.422 Anträge gestellt worden, von denen nur 1.027 Anträge anerkannt werden konnten, sagte Thüringens Sozialministerin Heike Werner (Linke) am Dienstag in Erfurt nach der Kabinettssitzung der Landesregierung. Die Landesregierung hatte zunächst mit rund 12.000 berechtigten Anträgen gerechnet.

Auch bundesweit betrage die Ablehnungsquote etwa 70 Prozent. So seien insgesamt 151.000 Anträgen auf die Auszahlung eines einmaligen Betrages in Höhe von 2.500 Euro wegen erlittener Nachteile bei der Überleitung der DDR-Renten in bundesdeutsches Recht gestellt worden.

Nur 45.000 Anträge hätten als berechtigt anerkennt werden können, sagte Werner. Gerechnet habe der Gesetzgeber mit der vierfachen Zahl an begründeten Anträgen.

Dennoch gingen derzeit noch immer wöchentlich etwa 1.000 Neuanträge bei den zuständigen Stellen in Deutschland ein. Weil nicht mehr mit einer Überlastung des Fördertopfes zu rechnen sei, sei die Antragsfrist bis zum 31. Januar 2024 verlängern worden. Thüringen habe daher beschlossen, den seitens des Landes zusätzlich gewährten Betrag von ebenfalls 2.500 Euro je anerkanntem Fall ebenfalls für alle bis dahin gestellten Anträge auszuzahlen.

Ansprüche aus dem Härtefallfonds konnten unter anderem heutige Rentner geltend machen, die etwa bei der Deutschen Post, der Deutschen Reichsbahn oder im Gesundheitswesen beschäftigt waren. Die Antragsfrist an den Härtefallfonds lief ursprünglich am 30. September aus.