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Grundgesetz-Jubiläum: Landesbischöfin ruft zum Demokratie-Einsatz auf

Die Landesbischöfin der evangelischen Nordkirche, Kristina Kühnbaum-Schmidt, hat anlässlich des 75-jährigen Grundgesetz-Jubiläums dazu aufgerufen, täglich für die Demokratie einzutreten. Das wäre das schönste Geschenk, das man dem Grundgesetz zum 75. Geburtstag schenken könnte, sagte sie laut einer Mitteilung der Nordkirche vom Dienstag. Zugleich wies sie darauf hin, dass der erste Satz des ersten Grundgesetz-Artikels grundlegend „für unser Zusammenleben“ sei. Dieser Satz lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Kurz danach folge das Bekenntnis zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. „Gemeinschaft, Friede, Gerechtigkeit – das alles hat viel mit dem christlichen Glauben zu tun“, sagte die Landesbischöfin. Christinnen und Christen glaubten, dass alle Menschen gleichermaßen von Gott geschaffen sind. „Deshalb kommen allen Menschen gleiche Würde und gleiche Rechte zu.“

Überlegenswert seien die Forderungen von Bürgerrechtlern der ehemaligen DDR, aus dem Grundgesetz per Volksabstimmung eine Verfassung zu machen, wie es der Artikel 146 des Grundgesetzes vorsieht, sagte die leitende Geistliche. Eine solche gesamtdeutsche Abstimmung wäre ein deutliches Zeichen für die tatsächliche Einheit von Ost und West.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland war am 23. Mai 1949 auf einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates, einer von den elf Länderparlamenten der damaligen drei westlichen Besatzungszonen gebildeten Versammlung, ausgefertigt und verkündet worden.