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Grünes Gewölbe: Gericht korrigiert Streitwert nach unten

Die Prozesskosten im Fall des Dresdner Juwelendiebstahls fallen für den Freistaat Sachsen nun wohl doch niedriger aus als angenommen. Grund dafür ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) in Dresden, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. Demnach wurde der Gegenstandswert für die Gerichtskosten im sogenannten Adhäsionsverfahren von zuletzt rund 89 Millionen Euro auf knapp 316.000 Euro nach unten korrigiert. (Az: 2 Ws 338/23)

Bei der Festsetzung des Gegenstandswertes bezog sich das Oberlandesgericht nach eigenen Angaben auf Schäden am Residenzschloss als Museumsgebäude und an den Vitrinen. Bei dem Einbruch von 2019 waren 21 historische Schmuckstücke gestohlen worden, ein Teil der Beute wurde später zurückgegeben. Im vergangenen Jahr wurden fünf Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Die Täter sind laut Landgericht Dresden verpflichtet, für Schäden des Einbruches aufzukommen. Dazu müsste der Freistaat als Vertreter der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) das Geld vor einem Zivilgericht einklagen.

Das Landgericht Dresden hatte im Strafverfahren zum Juwelendiebstahl zwar einen generellen Anspruch auf Schadenersatz bestätigt. Eine Wertermittlung durch einen Sachverständigen lehnte es jedoch ab, weil dies den ohnehin aufwendigen Prozess noch weiter verlängert hätte.