Die Grünen im Bundestag sehen die Empfehlungen der Expertenkommission zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen als politischen Handlungsauftrag für eine Gesetzesänderung. Die unabhängige Kommission habe sich sehr gründlich und ausführlich mit den Möglichkeiten einer Neuregulierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland auseinandergesetzt, sagte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Ulle Schauws, der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Dienstag).
„Die Kommission hat verdeutlicht, dass in der früheren Phase einer Schwangerschaft das Selbstbestimmungsrecht der Frau überwiegt und in der späteren Phase das Lebensrecht des Ungeborenen“, betonte die Grünen-Politikerin. „Daher ist eine Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuchs geboten.“
In Deutschland sei jede dritte Frau einmal in ihrem Leben ungewollt schwanger. Doch die Versorgungslage verschlechtere sich hierzulande rapide, kritisierte Schauws. Immer mehr Ärztinnen und Ärzte, die Abbrüche vornehmen, würden zeitnah in den Ruhestand gehen, und Schwangerschaftsabbrüche seien immer noch nicht Bestandteil der medizinischen Ausbildung. „Es ist aber Pflichtaufgabe des Staates, für eine wohnortnahe Versorgung zu sorgen“, mahnte die Grünen-Politikerin. Mit einer Entkriminalisierung und Entstigmatisierung ließe sich die Versorgung deutlich verbessern. Die aktuelle Regelung sei nicht mehr zeitgemäß.
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Fachkommission hatte am Montag ihre Empfehlungen zu Themen wie Schwangerschaftsabbruch und Leihmutterschaft vorgestellt. Die Kommission empfiehlt eine vollständige Entkriminalisierung von Abtreibungen zumindest für die ersten Schwangerschaftswochen. Schwangerschaftsabbrüche in der frühen Phase sollten erlaubt und nicht mehr im Strafrecht reguliert werden. Zudem fordert die Kommission, dass eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung künftig länger als zwölf Wochen möglich ist.
Laut dem Paragraf 218 im Strafgesetzbuch ist derzeit ein Abbruch in Deutschland grundsätzlich illegal. Eine Abtreibung bleibt aber straffrei, wenn sie innerhalb von zwölf Wochen erfolgt und die schwangere Frau eine Beratung in Anspruch genommen hat.