Wer für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) arbeitet, muss nach einem der Synode vorgelegten Gesetzentwurf nicht mehr grundsätzlich Mitglied der evangelischen Kirche sein. Hintergrund sei eine rechtlich unklare Situation, hieß es vonseiten der Kirchenleitung während der Frühjahrstagung am Samstag in Frankfurt am Main. Dem im Grundgesetz festgelegten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in arbeitsrechtlichen Belangen stehe nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von 2018 der Grundsatz der Allgemeinen Gleichbehandlung nach einer EU-Richtlinie entgegen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welches Recht schwerer wiegt, steht noch aus. Allerdings sei in der Öffentlichkeit sowie der Mitarbeiterschaft von Kirche und Diakonie ein Plausibilitätsverlust hinsichtlich des kirchlichen Arbeitsrechts wahrnehmbar. Deshalb wolle die EKHN die Anforderungen an die Mitarbeit in der Kirche neu regeln. Eine entsprechende Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) liegt seit Januar 2024 vor.
In der EKHN hatte das bisherige Einstellungsgesetz grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD oder einer anderen christlichen Kirche zur Voraussetzung gemacht. Ausnahmen von diesem Grundsatz waren möglich.