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Geschlechtseintrag: Über 1.200 Sachsen wollen Änderung

Seit November lässt sich der Geschlechtseintrag im Pass mit einem Gang aufs Standesamt ändern. Psychiatrische Gutachten und ein Gerichtsbeschluss sind nicht mehr nötig. Die Nachfrage ist besonders in Leipzig hoch.

Rund ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wollen in Sachsen mindestens 1.231 Menschen eine Änderung ihres Geschlechtseintrags im Pass. Wie eine Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) bei den Standesämtern ergab, reichten bislang in Leipzig 768 Menschen eine entsprechende Änderungerklärung ein, 330 in Dresden und 133 in Chemnitz.

Der Bundestag hatte das Selbstbestimmungsgesetz im April 2024 beschlossen, am 1. November war es in Kraft getreten. Damit ist für die Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens nur noch eine einfache Erklärung bei einem Standesamt nötig – statt wie bisher zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss. In dem Gesetz geht die Bundesregierung von jährlich rund 4.000 trans- und intergeschlechtlichen Menschen aus, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollen.

Bei einer Änderung des Geschlechtseintrags auf dem Standesamt gibt es vier Möglichkeiten für die Angabe: männlich, weiblich, divers oder keine Angabe. CDU, CSU und AfD hatten in ihren Wahlprogrammen angekündigt, das Gesetz zu reformieren oder abzuschaffen. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist nun von einer Überprüfung des Gesetzes bis spätens Ende Juli 2026 die Rede.