Die bayerische Wolfsverordnung steht wohl kurz vor dem Aus. Wie ein Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auf Anfrage des Evangelisches Pressedienst (epd) bestätigte, werde sie voraussichtlich wegen eines Formfehlers kippen. Dies gehe aus der Auffassung der Vorsitzenden Richterin in der mündlichen Verhandlung am Dienstag hervor. Sowohl die bayerische Wolfsverordnung wie die zugehörige Ausführungsverordnung seien wegen eines formellen Fehlers beziehungsweise eines Verfahrensmangels unwirksam, hieß es. Die Verordnungen seien erlassen worden, ohne den Bund Naturschutz (BN) zu beteiligen. Eine Anhörung habe dem Umweltverband aber gesetzlich zugestanden.
Der BN hatte gegen die Verordnung ein Normenkontrollverfahren eingereicht, weil er denkt, dass sie teilweise gegen europäisches und deutsches Naturschutzrecht verstößt. BN-Vorsitzender Richard Mergner sagte am Dienstag nach Bekanntwerden der Rechtsauffassung des Gerichts, es sei für seinen Verband klar gewesen, dass Teile der Wolfsverordnung inhaltlich nicht haltbar seien. „Dass sie jetzt voraussichtlich über einen Formfehler zu Fall kommt, spielt im Grunde keine große Rolle“. Nun könne man zu einem „faktenbasierten und rechtskonformen Wolfsmanagement in Bayern zurückkehren“.
Der BN hatte kritisiert, dass mit der bayerischen Verordnung die Anforderungen an die Tötung einer streng geschützten Art unterlaufen würden. Seit Inkrafttreten der Verordnung im Mai 2023 sei kein einziger Wolf in Bayern geschossen worden, so der BN-Vorsitzende. Das zeige, dass die Verordnung „auch völlig überflüssig war“. Mergner forderte die Staatsregierung auf, zusammen mit den Umweltverbänden und den Weidetierhaltern Lösungen für das Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf in Bayern zu erarbeiten. Dazu gehöre, mehr Herdenschutzmaßnahmen zu fördern. (00/2166/16.07.2024)