Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Klage gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags abgewiesen. Der Kläger hatte im Juni 2024 gegen seine Heranziehung zur Beitragszahlung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Erhebung von Säumniszuschlägen Klage erhoben, teilte das Gericht am Montag in Berlin mit. Dabei habe er eine 178-seitige Musterklageschrift verwendet, die im Internet für 55,08 Euro bezogen werden kann. Gericht habe die Klage in Auseinandersetzung mit sämtlichen Argumenten der Musterklageschrift abgewiesen. (AZ: VG 8 K 123/24)
In der Begründung heißt es unter anderem, die gesetzlichen Voraussetzungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags für die Beitragserhebung nebst Säumniszuschlägen lägen vor. Die Vorschriften seien in jeder Hinsicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Insbesondere könne der Kläger nicht geltend machen, die Landesrundfunkanstalten verfehlten ihren öffentlich-rechtlichen Programmauftrag strukturell. Punktuell auftretende Defizite oder Unausgewogenheit in der Berichterstattung oder sonstigen Formaten reichten hierfür nicht aus. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht ist möglich.
Laut Verwaltungsgericht wirbt der Anbieter der Musterklageschrift gegen den Rundfunkbeitrag unter anderem damit, dass so jeder in die Lage versetzt werde, „auf höchstem Niveau gegen Beitragsbescheide vorzugehen, datenschutzrechtliche Verfehlungen anzukreiden und auch vor ein Verwaltungsgericht zu ziehen“. Das Gericht erklärte dagegen, der Erwerb der Musterklageschrift führe „nicht zwingend zum Erfolg“.